Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sieht im Kern vor, dass die ersten beiden Jahre der Ausbildung eine generalistische Ausbildung sind und dass man sich im dritten Jahr entscheiden kann, ob auch das dritte Jahr eine generalistische Ausbildung sein soll oder ob man sich spezialisieren möchte, entweder auf den Bereich der Kinderkrankenpflege oder auf den Bereich der Altenpflege. Wir sind nicht der Meinung, dass diese Neuregelung eine Entwertung der Altenpflege darstellt. Man muss immer im Auge behalten: Auf der einen Seite geht es darum, Standards zu erhalten, auf der anderen Seite aber darum, dass wir auch Hauptschülern in Zukunft ermöglichen wollen und müssen, eine solche Ausbildung zu machen und den Pflegeberuf zu ergreifen.