Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich höre von verschiedenen Seiten immer wieder – das ist ja auch einer der Kernpunkte, den die Fraktion Die Linke in ihrem Antrag anspricht –, dass es keine ausführliche gesellschaftliche Debatte über die Konsequenzen der Beschaffung von bewaffneten und bewaffnungsfähigen Drohnen gegeben habe. Gelinde gesagt, verwundert mich das schon.
2013 veranstaltet die Heinrich-Böll-Stiftung eine Konferenz zu Hightechkriegen und Drohnen. Am 13. Juni 2013 debattiert der Deutsche Bundestag die Haltung der Bundesregierung zum Erwerb und Einsatz von Kampfdrohnen. Im Folgejahr findet im Verteidigungsausschuss eine öffentliche Anhörung zu verschiedenen Fragen bezüglich unbemannter Luftfahrzeuge statt. Im Wintersemester 2014/15 bietet die Humboldt-Universität zu Berlin ein Seminar zu Drohnenkriegen an – ein Thema, zu dem nicht nur Professor Herfried Münkler, sondern auch zahlreiche andere deutsche Wissenschaftler forschen und regelmäßig publizieren. Mit anderen Worten: Seit Jahren wird in unserem Land von der Küste bis in die Alpen ausgiebig über Drohnen diskutiert.
Also, hören Sie endlich auf, zu behaupten, es gebe keine ausführliche gesellschaftliche Debatte dazu; denn das ist nicht wahr.
– Das haben nicht wir geschrieben; das kam von der SPD im Verteidigungsausschuss.
Auch die völkerrechtlichen und ethischen Bedenken bezüglich des Einsatzes von Drohnen bewerte ich vor dem Hintergrund des Sachstandes, über den wir hier reden, anders. Wir sprechen heute über das Leasingverfahren für die Heron TP und die zu projektierende Eurodrohne. Für beide hat die Bundesregierung sehr deutlich gemacht, dass sie vorrangig zu Aufklärungszwecken beschafft werden sollen.
Die Bewaffnung der Heron TP ist daher ausdrücklich nicht in der im Haushaltsausschuss eingereichten Vorlage vorgesehen. Es geht weder um autonome Killerroboter noch um außergerichtliche Tötungen.
Die Bundesregierung setzt sich in Bezug auf bewaffnete Kampfdrohnen für Verantwortlichkeit und die Schaffung internationaler Standards ein. Im Übrigen hat der Europarat im Dezember 2015 festgestellt, dass aus seiner Sicht bewaffnete Drohnen als solche keine illegalen Waffen darstellen und dass der Einsatz von Kampfdrohnen dem geltenden Völkerrecht und internationalen Menschenrechtsbestimmungen nicht grundsätzlich entgegensteht.
Unabhängig davon sei noch einmal klar und deutlich gesagt, dass es sich bei German Heron TP und Eurodrohne um Aufklärungs- und eben nicht um Kampfdrohnen handelt.
Aufklärungsdrohnen haben sich in den bisherigen Auslandseinsätzen bewährt und dienen dem Schutz von Leib und Leben unserer Soldaten. Daher ist es von sicherheitspolitischer Bedeutung, nach dem Ende des Leasingvertrages für die Heron 1 einen Leasingvertrag über deren Nachfolgemodell, die Heron TP, abzuschließen. In der Zwischenzeit werden Frankreich, Spanien, Italien und Deutschland bis voraussichtlich 2025 eine eigene europäische Aufklärungsdrohne entwickeln und diese Fähigkeitslücke schließen. Wenn das nicht geschieht, drohen wir technologisch uneinholbar hinter die USA, China und Israel zurückzufallen
und damit unsere Sicherheit noch abhängiger von nichteuropäischen Mächten zu machen. Das kann keiner von uns wollen.
Sehr geehrte Damen und Herren, die deutsche Drohnendebatte wird heute nicht enden. Ich würde mich aber freuen, wenn wir zumindest hier im Parlament die Diskussion sachlich und faktenbasiert führen.
– Im Gegensatz zu Ihnen habe ich sie vielleicht gelesen. Und hätten Sie sie gelesen, dann hätten Sie auch festgestellt, dass das nicht stimmt, was hier steht.