Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Brandner,
Sie haben es eben erwähnt: In den frühen Morgenstunden des 15. Juni haben Sie tatsächlich in diesem Hause eine bemerkenswerte Rede gehalten. Sie haben zum falschen Thema gesprochen, Sie sind nach Ihrer Rede direkt abgehauen und schlafen gegangen, anstatt dem Rest der Debatte zuzuhören, und Sie haben angekündigt, einen „ausgefeilten Gesetzentwurf“ zur Abschaffung der Ehe für alle vorzulegen. Das beschämende Ergebnis dieses Versprechens haben wir heute vor uns.
Dieser Versuch eines Gesetzentwurfs ist inhaltlich falsch und handwerklich grottenschlecht gemacht.
Als Ihr AfD-Kollege Baumann im Frühjahr davon gesprochen hat, wir Abgeordnete hätten „neun Sommerwochen Urlaub“, habe ich das für einen schlechten Scherz gehalten. Sie beweisen heute, dass Sie tatsächlich neun Wochen nicht gearbeitet haben.
Als Rechtsanwalt sollten Sie sich für dieses Papier schämen. Ich erkläre Ihnen gerne an drei Beispielen, warum.
Erstens. Sie haben völlig vergessen, in diesem Gesetzentwurf zu regeln, was mit den über 10 000 bestehenden gleichgeschlechtlichen Ehen in Deutschland passieren soll.
Zweitens. Im Transsexuellengesetz würden Sie mit diesem Gesetzentwurf eine Passage wieder einführen, die das Bundesverfassungsgericht bereits eindeutig als grundgesetzwidrig erkannt hat.
Für Sie als Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages und erst recht nach dem Geschwafel, das wir eben von Ihnen gehört haben, ist das eine große Blamage.
Drittens – er ist ja so schlecht gemacht; lesen Sie Ihren Gesetzentwurf mal –: Sie drehen damit viele, viele andere Gesetze um ein Jahr zurück in die Vergangenheit; es ist ja gut, dass es nur ein Jahr ist.
Das betrifft all die Änderungen in diesen Gesetzen, die seitdem vorgenommen worden sind. Beispiele aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch: Sie berühren damit seitdem vorgenommene Änderungen an rechtlichen Vorschriften zu Pauschalreisen, zu Bezahldiensten, zum Bauvertragsrecht und auch zur Nichtvaterschaft bei Samenspenden, und im Personenstandsgesetz berühren Sie sogar eine Regelung zur Fristverlängerung für das Sonderstandesamt Bad Arolsen.
Jetzt schmunzeln Sie ein wenig. Aber dieses Sonderstandesamt ist deshalb so besonders, weil es die Sterbefälle von KZ-Opfern beurkundet. Diese Frist wurde auf 80 Jahre verlängert, damit das Sterberegister fortgeführt werden darf, um neue Erkenntnisse zur Identität dieser Personen nachhalten zu können.
Ein sorgfältiger Umgang mit den Daten dieser Menschen ist auch eine Frage des Respekts vor den Opfern des Nationalsozialismus. Mit Ihrem Gesetzentwurf drehen Sie diese Regelung zurück.
Und all das, weil Sie nicht in der Lage sind, einen ordentlichen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Ehe für alle vorzulegen!
Sie sind entweder stinkfaul, oder Sie können es einfach nicht.
In beiden Fällen hätten Sie als Abgeordneter versagt.
Ihr Gesetzentwurf ist auch inhaltlich falsch. Sie verstecken sich hinter irgendwelchen Paragrafen, die es so gar nicht gibt. Aber eigentlich geht es Ihnen um etwas anderes: Sie glauben, dass Familien wie die Ihrer nicht anwesenden Fraktionsvorsitzenden in Wahrheit – angeblich – Familien zweiter Klasse seien. Seit über einem Jahr hören wir von Ihnen eine homophobe Hasstirade nach der anderen.
Die Ehe für alle ist nicht verfassungswidrig, und sie hat auch niemandem etwas weggenommen. Heute, in dieser Diskussion, geht es nicht nur um die 10 000 geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehen in Deutschland, sondern es geht auch um alle Menschen, die in einer freien Gesellschaft leben wollen.
Sie führen hier einen billigen Wahlkampf auf Kosten der freien Gesellschaft. Dafür sollten Sie sich schämen!
Erlauben Sie mir eine letzte persönliche Bemerkung. Seit 15 Jahren lebe ich in einer sehr glücklichen Partnerschaft mit meinem Mann,
und keine einzige Sekunde davon möchte ich missen. Dieses Glück, diese Liebe und auch diese Lebensfreude werden wir uns durch Ihren Hass und Ihre Kaltherzigkeit nicht nehmen lassen. Die Ehe für alle bleibt!