Nein, ich würde gerne im Zusammenhang vortragen und möchte fortfahren.
Die relative Höchstgrenze haben wir gerade angesprochen. Die absolute Höchstgrenze bleibt demgegenüber bei 165 Millionen Euro stehen. Das heißt, obwohl ein höherer Anspruch besteht, steht nicht mehr Geld zum Verteilen zur Verfügung. Wenn die relative Höchstgrenze also mit ihrer überschießenden Innentendenz regelmäßig die absolute Höchstgrenze überschreitet und damit zur Kappung von tatsächlich bestehenden Ansprüchen führt, ist Handlungsbedarf gegeben.
Diesem kommt die gesetzgeberische Lösung mit der Erhöhung auf den tatsächlichen Bedarf – auf den nachvollziehbaren Bedarf – auch nach, zumal seit 2011 überhaupt keine Anpassung oder Erhöhung stattgefunden hat.
Die absolute Höchstgrenze ist ein verfassungsrechtliches Stoppschild, dass das Maß gewahrt werden soll. Sie ist nicht streng rechnerisch zu betrachten. Sie ist vielmehr eine mahnende, eine strenge Darlegungslast.
Aber sie gewährt auch dem Gesetzgeber einen Beurteilungsspielraum, einen Spielraum, um auf wesentliche Veränderungen der politischen Willensbildung und der Landschaft zu reagieren. Die Kappung der wesentlich höheren Ansprüche durch die absolute Grenze ist auch ein Zeichen dafür, dass die eigene Erwirtschaftung von Mitteln durch die Parteien immens gestiegen ist. Das System der Teilfinanzierung nach dem Parteiengesetz in Zusammenschau mit der öffentlichen Rechenschaftspflicht der Parteien bietet die Sicherheit dafür, dass die Parteien weder zu staatsabhängig noch zu wirtschaftsabhängig werden.
Wenn man sich das Ganze anschaut, dann sieht man, dass es auch eine Schutzpflicht des Gesetzgebers ist, die wir heute ausüben, die aus Artikel 21 Grundgesetz fließt und die wir gegenüber den Parteien haben. Die Erhöhung der staatlichen Teilfinanzierung von Parteien ist nachvollziehbar und begründet und entspricht dem tatsächlichen Bedarf. Die Art und Weise der Verwendung der Mittel folgt immer noch dem innerparteilichen Selbstverständnis von Teilhabe. Die Parteien müssen Rechenschaft darüber ablegen können, dass sie die Mittel zum Zweck der politischen Willensbildung auch aufgebracht haben. Politische Willensbildung bedeutet im Jahre 2018, dass man die Lebenswirklichkeiten der Menschen berücksichtigt.
Die Kommunikation hat sich wesentlich verändert. Während früher die Mitgliederversammlungen der Ort für die Einflussnahme oder die Tageszeitungen die Informationsquelle war, so ist es heute zusätzlich – zusätzlich, auch zusätzliche Kosten verursachend – ein Messenger-Dienst, eine Internetseite, eine App, die gepflegt werden muss. Während früher von 19 bis 21 Uhr in Sitzungen der Raum zur Diskussion bestand, so besteht heute der Raum zur Diskussion rund um die Uhr, und das teilweise mit dem Anspruch einer nahezu postwendenden Rückmeldung auf irgendwelche Internetbeiträge, Posts oder auch Nachrichten.
Das Angebot vom Flugblatt über die Tageszeitung bis hin zu Facebook setzt voraus, dass wir diese Entscheidungen den Parteien nicht im Sinne eines Entweder-oder aufzwingen, sondern dass wir ihnen gestatten, dass sie mit einem Sowohl-als-auch auf allen Wegen der politischen Willensbildung unterwegs sein können.
Parteien, die auf der Höhe der Zeit sind und Schritt halten mit der Erneuerung der Lebenswirklichkeiten, das sind die wahren Garanten unserer Demokratie und nicht irgendwelche zwielichtigen russischen Co-Finanzierungen. Deshalb brauchen wir eine Parteienfinanzierung. Wir brauchen ein strenges Regiment vom Bundestagspräsidium, das auf Spenden, auf Sponsoring, auf Einnahmen, auf relative, auf absolute Höchstgrenzen ganz genau guckt.
Deshalb bin ich stolz auf die Parteienfinanzierung in diesem Land.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.