Vielen Dank, Herr Hoffmann, für Ihre Frage. – Ich glaube, dass die Parteien eine wirklich gute finanzielle Grundausstattung brauchen, damit sie in unserer lebendigen Demokratie ein guter Bestandteil sein und ihre Arbeit gut ausführen können.
Gerade weil ich überzeugt bin, dass das notwendig ist, ist so viel Sorgfalt angebracht, wenn man über Parteienfinanzierung redet. Es ist notwendig, einen Konsens zwischen den demokratischen Parteien darüber herbeizuführen, was wir im Parteiengesetz ändern wollen oder wie wir die Parteienfinanzierung aufstellen wollen.
Es ist ein großer Fehler von Union und SPD gemacht worden, weil wir mit der Darlegungspflicht und der Begründungspflicht, die uns das Bundesverfassungsgericht auferlegt hat, nicht so fahrlässig umgehen dürfen, wie das hier passiert, meine Damen und Herren.
Herr Hoffmann, genau das war meine Frage an die Sachverständigen in der Anhörung: Glauben Sie, dass die Erhöhung der Obergrenze, das Heraufsetzen um 25 Millionen Euro, sachlich begründet ist? Mehrere Sachverständige haben deutlich gemacht: Weil uns das Bundesverfassungsgericht einen so klaren Begründungsrahmen und eine Darlegungspflicht vorgibt, müssen wir als Gesetzgeber das genau begründen – und nicht mit drei Stichworten nach dem Motto: Digitalisierung, Mitgliederentscheide und soziale Medien.
Gucken Sie mal in die Begründung, Herr Hoffmann. Genau das steht da drin, –