Nochmals: Nicht für alles, wofür Sie einen Gesetzesvorbehalt formulieren, gibt es auch einen. Ich habe alles dazu gesagt, zu den umfassenden Rechtsgrundlagen für die öffentliche Kontrolle. Sie können die Berichte einsehen. Es gibt dafür diese Regelungen.
Wieder zurück zum Umgang mit Ihrem Gesetzentwurf, der diesen Tagesordnungspunkt bestimmt. Dieser Vorstoß sollte uns nicht davon abhalten, uns damit zu beschäftigen, wie wir den Ordnungsrahmen für politische Stiftungen zeitgemäß ausgestalten und verbessern können. Wir sollten hier als Parlamentarier Herr und Frau des Verfahrens sein, und nicht warten, bis uns das Bundesverfassungsgericht dafür einen Auftrag erteilt. Deshalb stimmen wir der Überweisung in den Ausschuss zu. Unser Ziel dabei muss sein, die politischen Stiftungen in ihrer Arbeit zu kräftigen und zu stärken; denn sie sind eine Säule unserer Demokratie; in den Worten Ralf Dahrendorfs: „verortet auf der Seite des Geistes, aber doch an der politischen Praxis orientiert“. Und damit von großem Wert für unser Land.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.