Herr Boehringer – bleiben Sie bitte stehen –, ich hatte es eigentlich nicht vorgesehen, noch mal eine grundsätzliche Erklärung zum Thema Gesetzesvorbehalt einzuschieben; mache ich aber gerne. Denn es ist in der Tat so: Ich finde es super, dass ausgerechnet Sie als Vorsitzender des Haushaltsausschusses diese Frage stellen.
– Die Pointe kommt noch, also nicht zu früh klatschen. – Herr Boehringer, wenn Sie sich die Lehre vom Gesetzesvorbehalt anschauen, stellen Sie fest, dass in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in der Auslegung des Grundgesetzes immer klar ist, dass es ein Parlamentsgesetz nur unter qualifizierten Voraussetzungen bei Grundrechtseingriffen gibt. Sie haben in Ihrem Gesetzentwurf selbst auf zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts hingewiesen. Wenn Sie die genau gelesen hätten, hätten Sie gesehen, dass es dort einzelne Streitfragen gibt, dass das Bundesverfassungsgericht aber kein Parlamentsgesetz gefordert hat; das einfach deshalb, weil es schon jetzt eine gesetzliche Grundlage gibt, und das ist in der Tat der Bundeshaushalt.
Ich finde es bemerkenswert, wenn Sie als Vorsitzender des Haushaltsausschusses sagen, das sei eine Klüngelrunde. Hat Ihre Fraktion einmal darüber nachgedacht, dazu einen Antrag im Haushaltsausschuss einzubringen?
Das hätten Sie machen können. Das wäre nämlich der richtige Weg. Und dann können Sie über diese Haushaltsgrundlage reden. Das ist viel mehr eine Rechtsgrundlage als viele Dinge, die Sie sonst machen.
Insoweit: Kümmern Sie sich vielleicht darum, die Instrumente, die Sie als Haushaltsausschussvorsitzender haben, zu nutzen. Dann können Sie die Sachargumente dafür vorbringen. Das ist der Ort der Diskussion, Herr Boehringer. – Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, wir haben gesehen: Nicht nur die Begründung ist schlecht.
Ich finde das Thema „rechtliche Grauzonen“ super. Das klang auch in der Zwischenfrage von Herrn Boehringer an. Sie sagen: Die parteinahen Stiftungen sind gar nicht reguliert. Ich sage Ihnen mal, wie parteinahe Stiftungen kontrolliert werden, nämlich durch insgesamt fünf Kontrollinstanzen: Bundesverwaltungsamt, Bundesrechnungshof, die geldgebenden Ressorts aus der Bundesregierung, Wirtschaftsprüfer und Finanzbehörden. Überall dort ist man sehr genau. Ich kann Ihnen aus leidiger Erfahrung sagen: Die Konrad-Adenauer-Stiftung ist selbst beim letzten Kaffeelöffel sehr genau; und das ist auch gut so.
Das Bundesverfassungsgericht hat dort verfassungsrechtlich keine Notwendigkeit für eine Regelung gesehen. Trotzdem schaffen wir natürlich Transparenz, indem man aufklärt; über einzelne Dinge kann man auch reden. Aber da Sie von rechtlichen Grauzonen reden, will ich Ihnen sagen: Kehren Sie doch lieber mal vor der eigenen Haustür. Wir haben heute viel über Parteienfinanzierung gesprochen.
Frau Bayram hat bereits einen „Spiegel“-Bericht zur Zerstrittenheit Ihrer Fraktion genannt. Vielleicht haben Sie im „Spiegel“ ebenfalls den Bericht gelesen, in dem auch ich mich zu der Frage geäußert habe, wie es eigentlich um Ihren Verein zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und bürgerlichen Freiheiten bestellt ist. Das ist nämlich das klassische Beispiel einer Spendenwaschmaschine.
Schauen Sie sich nur mal Ihre Rechenschaftsberichte an: Millionen Euro gehen ohne irgendeine Kontrolle an diesem Verein vorbei – in direkter Unterstützung Dritter.
Dabei nutzen Sie ganz bewusst eine Grauzone.
Sie sagen zur GOAL AG und anderen: Wir kennen die Leute nicht. – Ich sage Ihnen: Wir werden im weiteren parlamentarischen Verfahren auf diese Grauzone eingehen, und wir werden gerne Licht in alle Grauzonen der Parteienfinanzierung bringen.
Ich glaube, daran können Sie kein Interesse haben. – Ihren Gesetzentwurf lehnen wir ab.
Herzlichen Dank.