Danke, Kollege Amthor, dass Sie sie zulassen. – Die Frage geht in folgende Richtung: Wenn Sie sagen, 2000 ist zu lange her
und es gab eine Änderung: Zunächst ist die Relevanz dieser Änderung von 2006 nicht so ganz klar. Aber Sie sollten zumindest zur Kenntnis nehmen, dass die einzige Rechtsgrundlage, auf die sich auch heute schon berufen wurde von anderen Rednern, von 1998 ist, die übrigens keine Rechtskraft hat. Die sogenannte Gemeinsame Erklärung der Stiftungen ist eine reine privatrechtliche Vereinbarung, die keine Gesetzeskraft hat. Das ist die Basis. Deswegen ist ein Parteistiftungsgesetz überfällig. Das wurde ja sogar teilweise heute hier schon konzediert. Wir arbeiten hier also auf einer noch viel älteren sogenannten Rechtsgrundlage.
Aus haushalterischer Sicht – das darf ich an dieser Stelle auch einmal anmerken – ist diese Gemeinsame Erklärung, diese Kungelrunde, heute die Rechtsgrundlage, auf der die Haushaltsposition der Stiftungen festgestellt wird. Wir haben schriftlich vom Bundesinnenministerium, dass diese Kungelrunde von den Berichterstattern, und zwar allen, der Parteien und aller Vertreter aller Stiftungen, jährlich die Haushaltsposition feststellt, in Negierung des Initiativrechts des Bundestages und der Bundesregierung.
Der Bundestag hätte das Initiativrecht hier. Das wird alles negiert. Diese Kungelrunde ist eine absolute Ausnahme.
Ich stelle für 2018 für die Haushaltsposition der Stiftungen fest, dass unser Berichterstatter, der Berichterstatter der AfD, zumindest nicht teilgenommen hat an dieser Kungelrunde.
Danke.