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40. Sitzung
Freitag, 15. Juni 201819. Wahlperiode, 40. Sitzung
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Sie geben zu, dass das mit Parteienfinanzierung nichts zu tun hat. Das ist eher das Gegenteil. Der Kollege Hampel befindet sich derzeit bei der Staatsanwaltschaft in einem Ermittlungsverfahren.

Zurufvon der FDP: Aha!

Nur: Sie und ich wissen nicht, was dabei herauskommt.

Dann blasen Sie die Backen nicht so auf!

Aber Sie sehen, dass die Rechnungsprüfung der AfD funktioniert, und zwar hervorragend.

Beifallbei der AfD

Meine sehr verehrten Damen und Herren, natürlich besteht ein Problem mit dem Rechtsstaatsprinzip. Dabei geht es um viel Geld. Das hat offensichtlich heute die Diskussion hier bestimmt. Das Rechtsstaatsprinzip, meine Damen und Herren, manifestiert sich im Vorbehalt des Gesetzes. Die Exekutive hat keine Eingriffsrechte bezogen auf die Rechte der Bürger, wenn ein Gesetz dies nicht erlaubt. Nach der Wesentlichkeitstheorie des Bundesverfassungsgerichts, die zu Recht aus dem Grundgesetz abgeleitet ist – und das ist der Punkt –, benötigt die Bundesregierung für gesamtstaatlich bedeutende Maßnahmen – dazu gehört unser Thema – ebenfalls eine gesetzliche Ermächtigung. Ob es also zum Beispiel einer Kanzlerin oder einem Innenminister erlaubt ist, eine Völkerwanderung durch eine innerdienstliche Anweisung am Telefon anzuordnen oder auch nur zuzulassen oder ob es dafür eines Gesetzes bedarf, wird demnächst das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Wir haben alles dafür Erforderliche getan.

Beifallbei der AfD

So verhält es sich auch mit der Finanzierung der parteinahen Stiftungen. Es sind sogenannte Stiftungen, weil sie – wie schon ausgeführt – gar keine Stiftungen, sondern Vereine sind: ganz normale, gewöhnliche Vereine, die unter einem falsche Etikett firmieren.

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