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134. Sitzung
Donnerstag, 9. November 202320. Wahlperiode, 134. Sitzung
7 VermerkeReaktionswert: lebhaft309 Wörter Im Protokoll lesen

Herr Kollege Boehringer, ich sehe hier zwar viele politische Alphatiere, aber einen Elefanten sehe ich hier im Raum nicht. – Das Stiftungsgesetz, das wir morgen beraten und verabschieden werden,

Es ist evident verfassungswidrig!

regelt tatsächlich, wie die politischen Stiftungen arbeiten werden. Aber es sind eben politische Stiftungen, die keine parteipolitische Arbeit machen.

Nein! Überhaupt nicht!

Das muss man ganz deutlich unterscheiden.

Beifallbei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der FDP und der LINKEN

Deswegen ist der Vergleich oder der Konnex, den Sie hier zu ziehen versuchen,

Dreistigkeit kennt keine Grenzen!

um deutlich zu machen, dass die AfD mal einen Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht erzielt hat, eigentlich vollkommen neben der Spur. Beides hat in der Tat gar nichts miteinander zu tun und sollte auch nicht miteinander vermengt werden.

Beifallbei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP

So wenig wie Ihre linke und Ihre rechte Tasche, die Sie sich beide vollmachen!

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat jedenfalls in seiner Entscheidung zum Normenkontrollverfahren festgestellt, dass die Begründung für die Anhebung der absoluten Obergrenze der staatlichen Parteienfinanzierung in dem Gesetz, das die Große Koalition verabschiedet hatte, nicht ausreichend war. Es hat aber explizit nicht die Höhe gerügt. Das Bundesverfassungsgericht hat sogar ausdrücklich die Annahme geäußert, dass durch die fortschreitende Digitalisierung der Kommunikationswege und den verstärkten Einsatz innerparteilicher Partizipationsinstrumente eine einschneidende Änderung der Verhältnisse eingetreten ist, die dem Grunde nach eine Anhebung der absoluten Obergrenze zu rechtfertigen vermag. Mit dem nun vorgelegten Gesetzentwurf schärfen wir daher im Wesentlichen die Begründung nach, soweit sie vom Bundesverfassungsgericht als unzulänglich erachtet wurde.

Es sind noch viele andere Punkte in dem Gesetz enthalten. Es ist auch schon angesprochen worden: Es werden Regelungslücken geschlossen, die es in der Vergangenheit ermöglicht haben, dass außenstehende Dritte Werbung für eine Partei machen, ohne dass dies als Spende deklariert werden musste. Diese Lücke wird nun geschlossen. Solche sogenannten Parallelaktionen müssen künftig als Spenden im Rechenschaftsbericht auftauchen.

Nicht zuletzt ermöglichen wir nun den Parteien auch digitale Versammlungen und Beschlussfassungen.

Mit einer an die gesellschaftlichen Änderungen angepassten Finanzierung, mehr Transparenz und mehr Digitalisierung geben wir allen politischen Parteien in Deutschland die Möglichkeit, einen deutlichen Modernisierungsschub zu machen.

Vielen herzlichen Dank.

Beifallbei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der LINKEN
Beifallbei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN

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