Danke, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Ich hätte diese Frage schon bei Ihren Vorrednern stellen können, weil alle darauf abheben, dass Spendenregeln nun nicht mehr umgangen werden können. Es gibt ja den großen Elefanten im Raum, der durchaus hiermit zusammenhängt. Weil Sie gerade den Verfassungsgerichtsprozess erwähnen: Es gibt viele Parallelen zum Stiftungsgesetz, das morgen in dritter Lesung im Bundestag verabschiedet wird. Auch dieses Gesetz geht zurück auf ein Bundesverfassungsgerichtsurteil vom Februar 2023, das die AfD erstritten hat, und nur die AfD. Die materielle Parallele ist natürlich, dass die faktische Parteienfinanzierung durch Spenden an die parteipolitischen Stiftungen viermal so groß ist wie das, worüber wir heute reden. Das haben wir erfolgreich beklagt. Das Stiftungsgesetz wird morgen nur verabschiedet, weil die AfD es wollte.
Zu der Umgehung der Spenden, die jetzt nicht mehr möglich sein soll – die angeblich versteckte Finanzierung von Plakaten, die einer Partei zugutekommen sollen –, muss ich Sie doch mal fragen: Müssten die Zehntausenden von Veranstaltungen, die die parteipolitischen Stiftungen durchführen und die letzten Endes natürlich die Strömung ihrer jeweils sie tragenden Partei befördern, Ihrer Ansicht nach künftig nicht auch als Spende an die sie tragenden Parteien ausgewiesen werden? Und müssten Sie dann nicht feststellen, dass Sie, die sogenannten demokratischen Parteien in diesem Rund hier, alle links von der AfD,
sich selbst 700 Millionen Euro im Jahr zuschanzen, also das Vierfache dessen, worüber wir hier sprechen, –