Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Am Mittwoch wurde hier von unserer Umweltministerin der Klimaschutzbericht vorgestellt. Dabei wurde ersichtlich, dass die CO 2 -Emissionen im Verkehrssektor wenig bis gar nicht abgenommen haben. Als Begründung wurde verwendet, dass man die CO 2 -Gesetzgebung – insbesondere für Pkw – erheblich verschärfen muss. Das habe ich ja noch alles verstanden.
Der aktuelle Entwurf der EU-Verordnung sieht vor, den Flottenverbrauch, also den Durchschnittswert in Gramm CO 2 pro Kilometer – das habe ich wohl verstanden, Herr Kühn –, drastisch zu reduzieren. Hersteller sind für die Überschreitung dieses Grenzwertes mit Strafzahlungen zu belegen, sagt diese Verordnung.
Neben dem Grenzwert ändert sich ab Herbst dieses Jahres auch das Messverfahren vom Neuen Europäischen Fahrzyklus, NEFZ, zu WLTP. Das ist deshalb wichtig, weil das drastische Änderungen hervorruft. Das Ziel ist es, realistischere Verbrauchswerte zu bekommen. Auch das kann man unterstützen. Ich will Ihnen jetzt aber einmal aufzeigen, was das für Auswirkungen hat.
Ein Opel Astra mit 1,4 Liter Hubraum hat unter NEFZ-Testbedingungen einen CO 2 -Emissionsbeitrag von bis zu 128 Gramm CO 2 pro Kilometer. Bei den neuen Messverfahren hat das gleiche Auto einen Beitrag von 209 Gramm CO 2 pro Kilometer. Wird die EU-Verordnung, so wie sie jetzt ist, ab 2021 umgesetzt und der aktuelle Grenzwert von 95 Gramm CO 2 pro Kilometer angewendet, dann zahlt die Firma Opel, wenn sie nur noch Opel Astras verkauft, für diesen Astra einen Strafbetrag von 10 000 Euro pro Auto.
Es gibt dann zwei Möglichkeiten. Die eine ist, der Hersteller reduziert den Verbrauch durch technischen Fortschritt.
Um die geforderten Werte für ein Fahrzeug der Kompaktklasse zu erreichen, müssten dann die thermodynamischen Wirkungsgrade ungefähr verdoppelt werden. In Ausschüssen höre ich immer, dass durch diese scharfen Grenzwerte die Innovationskraft gefördert wird und damit die deutsche Autoindustrie gestärkt wird.