Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! An Sie von der AfD: Ich fand Ihre Standing Ovations bei der ersten Rede durchaus beeindruckend. Es hat mich beeindruckt, zu sehen, mit was für einem dünnen Sachvortrag man bei Ihnen Begeisterungsstürme auslösen kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich denke, dass ich für das ganze Haus spreche, wenn ich sage, dass wir es uns im Sommer 2017 bei den Beratungen zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz beileibe nicht leicht gemacht haben. Gleich die allererste Frage, die wir aufgeworfen haben, war: Gibt es in diesem Bereich Regelungsbedarf? Wir waren uns fraktionsübergreifend einig, dass es uns am liebsten gewesen wäre, wenn diese Regelungen von den Unternehmen, von den Plattformanbietern selbst vorgenommen worden wären.
Wir alle waren uns darüber einig, dass es – und das macht das Thema so wahnsinnig schwierig – am Ende um das Auflösen eines Spannungsverhältnisses geht: Auf der einen Seite steht das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung, und auf der anderen Seite stehen andere Grundrechte wie zum Beispiel das Grundrecht auf Persönlichkeitsschutz.
Mit Ihrem Entwurf geben Sie heute zu erkennen: Es gibt keinen Regelungsbedarf. Wenn man aber ins Netz schaut, stellt man fest, dass man das auch anders beurteilen kann. – Herr Präsident, Sie gestatten, dass ich dazu einen Dialog zum Besten gebe, wie man ihn auf Facebook findet. – Da schreibt jemand über eine Person des öffentlichen Lebens in Deutschland – ich zitiere –: Warum wird dieses Biest nicht gesteinigt? So eine hat doch null Charakter. Für Geld und Macht verkauft die sich doch zur Not auch selbst. – Ein anderer schreibt: Kann der Alten nicht irgendjemand in den Kopf schießen?
Diese Beispiele zeigen sehr deutlich, dass Ihr Entwurf mit drei Denkfehlern behaftet ist.
Erstens. Aussagen dieser Art sind nicht vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung umfasst,
weil dieses Grundrecht eben nicht schrankenlos gewährt ist, sondern es an der Stelle beschränkt wird, wo es Grundrechte anderer tangiert, wie hier das Grundrecht auf Persönlichkeit.
Der zweite Denkfehler ist, dass es keine Regulierung durch Facebook und Co gibt, die wir uns sehr wohl gewünscht hätten. Beide Kommentare wurden an Facebook gemeldet. Ich kann Ihnen die Antwort von Facebook vorlesen. Sie lautet:
Wir haben den von dir im Hinblick auf Verherrlichung drastischer Gewalt gemeldeten Kommentar geprüft und festgestellt, dass er nicht gegen unsere Gemeinschaftsstandards verstößt.
Damit bin ich beim dritten Denkfehler. Bereits heute – es ist schon angeklungen – reguliert und zensiert Facebook nach Maßstäben, die wir nicht kennen, die nicht transparent sind und die in ihren Gemeinschaftsstandards versteckt sind.
Ich habe von Ihnen noch an keiner Stelle irgendein kritisches Wort dazu gehört oder dass Sie gesagt haben: Das müssen wir jetzt unterbinden.