Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Der erste Gesetzentwurf der Freien Demokraten in dieser 19. Wahlperiode ist nicht zufällig ein Bürgerrechtestärkungs-Gesetz, sondern definiert eines der Kernanliegen der Freien Demokraten, an dem sich nichts geändert hat. Deswegen wollen wir uns mit einem Gesetz zur Stärkung der Bürgerrechte in diesem Hohen Haus nach vierjähriger Abwesenheit zurückmelden.
Die Sicherheitspolitik der letzten Jahre war geprägt von Angst – Angst vor Terror, Kriminalität, Bedrohung. Die Antwort darauf war viel zu oft: minimale Sicherheitsgewinne gegen maximale Einschränkungen bürgerlicher Rechte. Wir Freien Demokraten wollen eine Trendwende einleiten. Auch wir – auch ich – haben ein Verhältnis zur Sicherheit, aber wir wollen maximale Sicherheitsgewinne bei minimalen Eingriffen in bürgerliche Freiheitsrechte.
Wir wollen das Minimaxprinzip wieder vom Kopf auf die Füße stellen, und das macht den Unterschied. So sieht unser Gesetzentwurf eine Aufhebung der anlasslosen, flächendeckenden Vorratsdatenspeicherung vor, die eben keinen maximalen Sicherheitsgewinn bringt, sondern nur der Anlass zur Erhebung von mehr Daten bei unbescholtenen Bürgern ist und nur eine Scheinsicherheit auslöst. Im Augenblick stellt das sogar überhaupt keinen Sicherheitsgewinn dar, weil 2010 das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig und 2014 sowie 2016 der EuGH sie für europarechtswidrig erklärt hat und nun, 2017, ein Oberverwaltungsgericht, das OVG Münster, die VDS ausgesetzt hat. Die Bundesregierung nimmt es hin, dass die Vorratsdatenspeicherung unanwendbar bleibt und vermutlich irgendwann einmal, in einigen Jahren, wiederum von Karlsruhe oder vom EuGH wiederholt wird, dass schon irgendein Anlass bestehen muss, um Daten zu erheben und zu speichern. Da wäre es doch klüger und geschickter und ein effektiverer Sicherheitsgewinn, wenn der Gesetzgeber selbst die anlasslose Vorratsdatenspeicherung aufhöbe und den Weg frei machte für eine anlassbezogene Datenspeicherung, und zwar dort, wo echte Gefahr besteht: bei Gefährdern und gefährlichen Straftätern.