Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Man hat den Eindruck, dass sich die kleinen Parteien rechts und links der Mitte dieses Hohen Hauses übertrumpfen wollen, was den stärksten Ausschlag angeht. Lieber Kollege Stephan Thomae, man hört ein bisschen heraus, dass es hier vor allem um Symbolik geht
und dass ihr euch sehr stark selbst unter Druck setzt, hier irgendetwas zu liefern, egal ob es dürftig ist oder inhaltlich etwas bringt.
Ihr beginnt den Gesetzentwurf mit der Behauptung, dass Freiheit und Rechte der Bürger zugunsten der Sicherheit unverhältnismäßig eingeschränkt worden seien. Richtig ist sicherlich, dass Sicherheit und Freiheit in einem Spannungsverhältnis stehen. Ein Zuviel an Sicherheit kann auf Kosten der Freiheit gehen. Es gibt aber auch einen anderen Zusammenhang: Freiheit und Sicherheit bedingen sich gegenseitig. Freiheit ohne Sicherheit ist nichts wert. Wenn ich die Freiheit habe, aus dem Haus zu gehen, aber befürchten muss, dass in der Zeit ein Einbruch geschieht oder ich einem Raub zum Opfer falle, dann ist die Freiheit nicht so viel wert.
Das heißt, es geht um ein ausgewogenes Verhältnis von Freiheit und Sicherheit.
Ob diese in der Balance sind, wird von der FDP infrage gestellt. Wenn ich im Wahlkreis unterwegs bin, höre ich das eher andersherum. Mir wird eher gesagt, dass die Sicherheit zu kurz kommt. Wenn ich die Bürger frage: „Was liegt euch am Herzen?“, dann höre ich eher die Sorge, dass es Einbruchdiebstähle gibt, dass der Enkeltrick angewendet wird.
Denn dadurch entstehen Schäden, die weit über den materiellen Verlust hinausgehen. Die Leute sind zutiefst verunsichert und fühlen sich in der eigenen Wohnung nicht mehr sicher.
Es gehört zu den ureigenen Aufgaben des Staates, für die Sicherheit seiner Bürger zu sorgen,
natürlich in der Balance mit der Freiheit. Aber hier finde ich es schon bedenklich, dass Sie die Gefahren, die den Bürgern durch Kriminalität, durch Terrorismus drohen, in Ihrem Gesetzentwurf überhaupt nicht erwähnen. Dass Sie ausgerechnet unseren demokratisch legitimierten Rechtsstaat als die größte Gefahr für die Bürger darstellen wollen, geht an der Sache klar vorbei.
Liebe Kollegen, Sie formulieren hier – ich weiß nicht, ob bewusst oder unbewusst – sehr missverständlich, sehr ungenau in Ihrem Gesetzentwurf. Da heißt es:
Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren die Sammlung von Informationen über seine Bürgerinnen und Bürger immer mehr ausgeweitet.
Hier entsteht ein Bild von großen Speichern im Keller des Innenministeriums – als würde der Staat Daten sammeln. Das ist doch nicht so. Der einzige Gegenstand des Gesetzes ist, dass wir regeln, dass die Daten dort, wo sie anfallen – bei den Anbietern, bei den Providern –, nicht unmittelbar gelöscht werden dürfen, sondern einige Wochen vorgehalten werden, nicht mehr und nicht weniger. Kein Staat geht hin und sammelt diese Daten.