Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute ist ein guter Tag für mehr Sicherheit in Deutschland. Nach langer Vorbereitung von BMI und BMJV liegen nun verschiedene Gesetzentwürfe vor. Mit der Stärkung der digitalen Ermittlungsbefugnisse kommen wir unserer Verpflichtung nach, den Sicherheitsbehörden die nötigen Werkzeuge an die Hand zu geben, die sie für eine effektive Polizeiarbeit im Jahr 2026 benötigen. Deswegen möchte ich mich an dieser Stelle bei den Ministerien und den Ministern ganz herzlich für diese Entwürfe bedanken.
Die Gewährleistung bestmöglicher Sicherheit ist zentrale Aufgabe des Staates. Aber sie ist mehr als das, sie ist das Fundament unserer Freiheit. Die wirkungsvolle Bekämpfung von oft hochkomplexen Kriminalitätsbereichen wie Terrorismus, Angriffen auf unsere Infrastruktur oder Organisierter Kriminalität, die in vielen Bereichen unsere staatliche Ordnung zu unterwandern versucht, stärkt das Vertrauen in unseren Staat und damit auch in die demokratische Ordnung. Das gilt, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, erst recht in unruhigen Zeiten. Deshalb: Ohne Sicherheit gibt es keine Freiheit, meine Damen und Herren.
Wir wägen auch sorgsam ab. Wir geben einerseits den Sicherheitsbehörden effektive Instrumente zur Verbrechensbekämpfung an die Hand und berücksichtigen gleichzeitig die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Voraussetzungen zur Wahrung effektiven Grundrechtsschutzes. Es ist deshalb schon mehr als irritierend, wenn manche Kolleginnen und Kollegen im Zusammenhang mit den hier diskutierten Maßnahmen – das hat man am Antrag der Linken, der heute eingebracht worden ist, noch einmal deutlich gemerkt – vom Überwachungsstaat sprechen. Ich finde das ehrlicherweise ein bisschen unredlich. Das ist schlicht Angstmacherei. Ich finde, gerade beim Thema Überwachungsstaat sollten Sie von der Linken als Nachfolger der SED ganz, ganz ruhig sein.
Lassen Sie mich noch ganz kurz auf eine Maßnahme eingehen: die automatisierte Datenanalyse. Dabei sollen die polizeilichen Datenbestände, die bereits aufgrund bestehender Rechtsgrundlagen rechtmäßig erlangt und gespeichert wurden, ausschließlich zum Zweck der Analyse zusammengeführt und weiterverarbeitet werden. Das erlaubt es unseren Sicherheitsbehörden – der Kollege de Vries hat darauf hingewiesen –,