Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Scheer, inhaltlich geht es heute tatsächlich um den vorzeitigen Kernenergieausstieg. Ausgeglichen werden aber diejenigen Strommengen, die im Vergleich von 2002 ausgehandelt worden sind und durch den vorzeitigen Ausstieg nicht mehr von den einzelnen Konzernen in den zugelassenen Kraftwerken verbraucht werden können.
Im Grunde ist das Gesetz, das dieses Urteil umsetzt, ganz schlau. Es sieht vor, dass zunächst einmal die Reststrommengen innerhalb des Zeitraums des vorzeitigen Ausstiegs genutzt werden sollen und erst danach die Entschädigung, die am Ende aus Steuergeldern erfolgt, gezahlt werden muss. Damit werden die Entschädigungshöhen minimiert.
Dieses Ziel ist richtig. Das Problem an dem Gesetz ist auch nicht, dass die Intention des Gesetzes falsch ist. Das Problem an dem Gesetz ist, dass die Umsetzung handwerklich nicht gut ist. Ich möchte dazu drei Punkte sagen:
Der erste Punkt betrifft den Adressaten. An wen ist dieses Gesetz gerichtet? Wer ist Anspruchsinhaber? Der Kollege Möring hat im Umweltausschuss eine Protokollerklärung gemacht, die die Interpretation im Streitfall sichern soll. Besser wäre es tatsächlich gewesen, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, der nicht interpretationswürdig, sondern hinreichend klar ist, damit wir wissen, wer der Adressat ist, und damit es eben nicht zu diesem Streitfall kommt.
Der zweite Punkt ist genauso wichtig. Hier geht es darum: Wie ist die Schnittmenge? Was ist ausreichend in der Vermarktung, um zu einer Entschädigung zu kommen? Welche Maßnahmen müssen die Betreiber ergreifen, damit am Ende entschädigt wird? Dazu wird ebenso wenig gesagt wie zu der Frage: Wie sind eigentlich diese Entschädigungen zu berechnen? Genau das, was im Gesetzentwurf fehlt, ist Einfallstor für neue Streitigkeiten, ist Einfallstor für neue Klagen und bringt nicht das, was wir alle eigentlich wollen, nämlich einen sicheren, soliden und rechtsstreitfreien Ausstiegspfad aus der Kernenergie. Deswegen lehnen wir den Gesetzentwurf ab – nicht weil die Intention falsch ist, sondern weil der Weg, der gewählt worden ist, nicht korrekt ist.
Wir haben übrigens gehört, man könne eine Einigung finden. Es sollte eine Ermächtigung in den Gesetzentwurf hinein, mit der man eine rechtsverbindliche Vereinbarung mit den Beteiligten hätte treffen können. Diese konnte jedoch in der Kürze der Zeit nicht aufgenommen werden. Das finden wir schade.
Jetzt sage ich in Richtung des Umweltministeriums: Im Dezember 2016 war klar, dass dieser Gesetzentwurf kommen muss. Im Juni 2018 wurde er eingebracht. Das scheint das Umweltministerium genauso überrascht zu haben, wie andere Leute jedes Jahr von Weihnachten überrascht werden. Das heißt, man hätte also solider, besser und inhaltlich kräftiger arbeiten können, wenn man den Gesetzentwurf einfach drei Monate eher eingebracht hätte.
Das ist ein Versagen eines SPD-geführten Ministeriums. Da müssen Sie sich an die eigene Nase fassen.
Gut gemeint, gut gedacht, schlecht umgesetzt – es tut mir leid, es bleibt bei der Ablehnung.