Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das schwarz-gelbe Hin und Her von 2010/2011 konfrontiert uns am Ende heute Nacht mit diesem Gesetzentwurf. Ich kann nicht verstehen, wieso Sie von der Koalition ein im Kern so atomausstiegsfreundliches Urteil des Bundesverfassungsgerichts in so einen konzernfreundlichen Gesetzentwurf münden lassen.
Sie verheddern sich in Ihren Ansprüchen, energiepolitische Ziele nicht zu schleifen und Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nicht über Gebühr in Anspruch zu nehmen. Aber Sie erfüllen am Ende keinen dieser Ansprüche.
Das Bundesverfassungsgericht gibt Ihnen mit: Ein angemessener finanzieller Ausgleich muss nicht dem vollen Wertersatz entsprechen. Was machen Sie in § 7f? Sie entscheiden sich mit dem Kriterium des durchschnittlichen marktüblichen Strompreises im Grundsatz für den vollen Wertausgleich.
Das Bundesverfassungsgericht spricht im Urteil von den gewichtigen Gemeinwohlbelangen des Lebens-, Gesundheits- und Umweltschutzes im Ausstiegskonzept 13. AtG-Novelle. Die meisten Experten bei unserer Anhörung haben daraus gefolgert, dass ein Gemeinwohlabschlag sinnvoll wäre. Sie aber entscheiden sich dagegen. Das ist eine unnötige Belastung der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.
Genauso Brunsbüttel: Ich frage mich immer noch – im Gegensatz zu Karsten Möring –: Was hat Brunsbüttel in diesem Gesetzentwurf zu suchen?
Und die Experten in der Anhörung, die sich damit befasst haben, haben sich das genauso gefragt. Sie sind offensichtlich der Einzige, der das versteht.
Zum Ausgleich dieser ganzen Geschichte kommt dann die Verpflichtung der Konzerne, sich um eine Übertragung der ausgleichsfähigen Reststrommengen zu bemühen. Das muss der Ausgleichsberechtigte nachweisen. Ansonsten besteht nach dem klaren Wortlaut des Gesetzentwurfs kein Ausgleichsanspruch. Damit wird ein immenser Druck aufgebaut, Strommengen zu übertragen.
Sie behaupten in dem gleichen Gesetzentwurf, am Ziel, die Nutzung der Kernenergie zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu beenden, festzuhalten. Dabei verzichten Sie auf den schnellstmöglichen Atomausstieg, und das noch nicht einmal zugunsten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, sondern zulasten dieser. Denn die Kraftwerke, die die Strommengen aufnehmen können, befinden sich vorrangig im Netzengpassgebiet. In der Folge wird der Windstrom abgeregelt. Sie haben sich leider nicht dazu durchgerungen, die Übertragungen auf die AKWs Brokdorf und Emsland zu untersagen – trotz Bitten aus dem Bundesrat, Ihres schwarzen Ministerpräsidenten in Schleswig-Holstein und dem Bemühen der SPD.
Wenn Sie die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler wirklich nicht über Gebühr belasten wollen, dann führen Sie die Brennelementesteuer verfassungsgemäß wieder ein.
Damit sorgen Sie für den schnellstmöglichen Atomausstieg, für die Erreichung der energiepolitischen Ziele und für die Schonung der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Sie können dem entsprechenden Antrag, den wir Ihnen vorgelegt haben – wir haben auch noch einen anderen Antrag vorgelegt –, heute zustimmen.
Den Gesetzentwurf, der enttäuschend ist und dem Bundesverfassungsgerichtsurteil in keiner Weise gerecht wird, lehnen wir ab.
Wir kommen zur Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Atomgesetzes. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/3029, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Drucksache 19/2508 in der Ausschussfassung anzunehmen.
Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 19/3039 vor, über den wir zuerst abstimmen. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen sehe ich keine. Das Präsidium ist sich einig, dass gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke mit den Stimmen der anderen Fraktionen dieses Hauses der Antrag abgelehnt ist.
Ich bitte nun diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? –
Wer enthält sich? – Dann ist dieser Gesetzentwurf in der zweiten Beratung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der anderen Fraktionen des Hauses angenommen.
Dritte Beratung
und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? –
Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf nach übereinstimmender Auffassung des Präsidiums mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen aller anderen Fraktionen des Hauses angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über die Entschließungsanträge:
Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 19/3041.
– Ich kann das nicht bewerten. – Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist dieser Entschließungsantrag gegen die Stimmen der Linken und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit den Stimmen aller anderen Fraktionen des Hauses abgelehnt.
Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 19/3042. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Dann stelle ich fest, dass mit dem gleichen Stimmenverhältnis auch dieser Entschließungsantrag abgelehnt worden ist.
Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Parallelgesetzentwurf. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfiehlt unter Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/3029, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksachen 19/2631 und 19/2705 für erledigt zu erklären. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Dann ist das einstimmig so beschlossen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich die Tagesordnungspunkte 15 a und 15 b aufrufe, habe ich noch eine freudige Botschaft: Die Debattenbeiträge zu Tagesordnungspunkt 16 sind zu Protokoll gegeben worden, sodass wir erneut Fahrt in der Debatte aufgenommen haben.