Frau Kollegin, genau dazu will ich gleich etwas sagen. Wir ringen aber auch um unser gemeinsames Verständnis zur Rechtspolitik. Sie sagten vorhin noch, wie wichtig es sei, dass Rechtspolitik vor allem Sacharbeit ist. Dann liefern Sie hier aber eine Rede ab, die vor allem eines war,
nämlich Wahlkampf für die Landtagswahl in Bayern.
Aber jetzt zu Ihrer Frage. Genau das ist doch der Punkt – da komme ich zu den nächsten Punkten, die ich ansprechen wollte –: Dieses Bündnis, das sich gebildet hat, besteht aus den Bundestagsfraktionen der FDP, der Grünen und der Linken. Das amüsiert mich zunächst einmal. Ich will Ihnen auch sagen, warum.
Es amüsiert mich deswegen, weil Sie von der FDP sich natürlich fragen lassen müssen, ob Sie tatsächlich glauben, als starke Stimme in der Sicherheits- und in der Rechtspolitik wahrgenommen zu werden, wenn Sie mit den Linken – ich bin noch bei der Beantwortung der Frage, Herr Kollege – gemeinsame Sache machen.
Der zweite Punkt, der mich amüsiert – ich bin noch nicht fertig –, ist, dass man schon die Frage stellen muss: Was ist denn eigentlich mit Ihren Landesverbänden? Sind diese so schwach, dass sie jetzt die Bundestagsfraktion ihrer jeweiligen Partei brauchen, um in Bayern Wahlkampf zu machen?
Das, was mich außerdem nachdenklich stimmt – ich bin immer noch bei der Beantwortung der Frage –,
ist, Frau Kollegin Rottmann, der Punkt, zu dem ich jetzt komme: Die Verfassungsbeschwerde ist das eine. Aber haben Sie sich tatsächlich einmal damit beschäftigt, was auf Veranstaltungen, was auf Demonstrationen, zu denen auch Sie einladen, an denen Sie als Vertreter der drei Fraktionen teilnehmen, an Inhalten transportiert wird?
Das sind Unwahrheiten.
Da wird behauptet, mit dem neuen Polizeiaufgabengesetz könnten jetzt über Tage hinweg Leute anlasslos in Gewahrsam genommen werden. Das ist nicht richtig. Es wird behauptet, der Begriff der drohenden Gefahr sei eine Erfindung der Bayerischen Staatsregierung.
Dabei wird unterschlagen, dass dieser Begriff vom Bundesverfassungsgericht im BKAG-Urteil vom 20. April 2016 dekliniert und definiert worden ist.
Das meine ich, Frau Kollegin. Das ist ein Unterschied. Selbstverständlich ist es legitim, eine Verfassungsbeschwerde einzureichen. Aber mit solchen Unwahrheiten und mit solchen Unseriositäten zu arbeiten und sie nicht richtigzustellen – ich unterstelle Ihnen, dass Sie genau wissen, dass dies nicht im PAG steht –, erachte ich als problematisch.