Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Frau Weidel, Sie haben offenbar den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts überhaupt nicht gelesen, nicht einmal im Ansatz.
Sie haben hier eine Rede gehalten, die auswendig gelernt war und ansonsten abgelesen. Ich finde, Ihre Aussage für Youtube können Sie auch in Ihrem Büro aufnehmen. Aber das ist keine Teilnahme an der Debatte im Deutschen Bundestag. So geht es nicht. So geht es nicht!
Das ist auch eine Missachtung des demokratischen Diskurses. Wir müssen hier ringen. Ja, wir müssen hier um richtige Lösungen und den richtigen Umgang ringen. Aber was Sie hier tun, ist wirklich eine Beleidigung des Parlaments.
Das Gericht hat nämlich mit keinem Wort – –
– Jetzt hören Sie mal zu. Sie haben es ja nicht gelesen; deswegen sage ich es Ihnen.
– Herr Baumann, Sie können sich ruhig nach vorne umdrehen; das wird schon erlaubt sein.
– Ja, echt. Ich meine, was ist denn das?
– Jetzt aber wirklich: Sie nehmen überhaupt nicht teil an der Debatte, weil es Sie überhaupt nicht interessiert. Sie brauchen auch keine Zwischenfrage zu stellen.
Das Gericht – ich sage es Ihnen jetzt noch mal – hat mit keinem Wort den Gesetzentwurf, der hier vorliegt, kritisiert, mit keinem Wort.
Es hat mit keinem Wort gesagt: „Da ist das Eigentumsgrundrecht berührt“ oder irgendwie so was, was hier vorgetragen wurde. Es hat zu dem Antrag des Abgeordneten Heilmann gesagt, der eine Kritik am Verfahren vorgetragen hat: „Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Kritik zutrifft“,
und hat dann eine Folgenabwägung getroffen.
Deswegen finde ich es auch interessant, was der Antrag der CDU/CSU so beinhaltet, weil der sich ja auch wieder nicht auf das Thema des Beschlusses bezieht, sondern sagt: Das ganze Gesetz muss neu gemacht werden. – Dazu hat das Gericht gar nichts gesagt; dazu gibt es gar keinen Anlass.
Deswegen finde ich interessant, wie Sie jetzt hier aufgetreten sind.
Ich finde, ja, uns auf den Diskurs einlassen, das müssen wir. Wir müssen hier ringen. Ich finde, die Tonalität, zu sagen, hier sollen Abgeordnete den Mund halten, wäre jetzt nicht der richtige Einstieg, um dahinzukommen.
Nein, ich finde, dass wir hier nicht so miteinander umgehen sollten.
Erstens finde ich es interessant, dass wir in der „Süddeutschen“ heute lesen durften, dass bis zu dem Beschluss am Mittwoch aus der Unionsfraktion zu hören war, das sei eine Einzelaktion des Abgeordneten Heilmann gewesen.
Zweitens finde ich es auch ganz interessant, dass die erste Entscheidung, wo das Bundesverfassungsgericht gesagt hat: „Passt mal mit den Fristen auf“, die Entscheidung zur Parteienfinanzierung war, die die GroKo in der letzten Wahlperiode noch kurz vor Schluss durchgeprügelt hat
und wo sich die Parteien noch bessere Finanzierungen sichern wollten. Diese Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht getroffen. Es war eine Kritik an Ihrem Vorgehen. Also sollten wir an der Stelle ein bisschen abrüsten.
– War das eine Zwischenfrage?