Vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Ich stelle nur eine Frage: Finden Sie es nicht bemerkenswert, dass bei allen politischen Unterschiedlichkeiten drei Fraktionen dieses Hohen Hauses sich einig sind, dass das bayerische Polizeiaufgabengesetz in wesentlichen Teilen verfassungswidrig ist?
Beifallbei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN