Herr Kollege, die erste Frage zu Ihren Ausführungen: Gehe ich recht in der Annahme, dass Sie gleichwohl die bestehenden Möglichkeiten, Normenkontrollanträge zu stellen, nicht einschränken wollen?
Die zweite Frage ist: Gehen Sie davon aus, dass der Freistaat Bayern das Polizeiaufgabengesetz, sollte es vom Verfassungsgericht beanstandet werden, entsprechend nachbessert?
📢
Marianne Schieder [SPD]: Das wird er wahrscheinlich müssen, oder?