Gut. – Die Frage überrascht mich jetzt auch nicht total. Ich wollte es nur klären wegen der Regeln in der Regierungsbefragung.
Frau Abgeordnete von Storch, die Entscheidung habe ich getroffen; das habe ich auch der Öffentlichkeit mitgeteilt. Ich bin der dafür zuständige Minister. Die Bestimmungen des Asylgesetzes, auf die Sie abstellen, sind durch europäisches Recht überlagert. Dazu gehört zum Beispiel die Feststellung, welcher Staat zuständig ist. Dazu gehört auch die Frage, ob Deutschland zuständig ist. All das könnte – wieder irreal – zum Beispiel in Transitzentren geklärt werden. Solange das nicht der Fall ist, ist jedenfalls im Regelfall das europäische Recht vorrangig gegenüber den Bestimmungen, die Sie genannt haben.
– Fragen zu anderen Geschäftsbereichen sind erlaubt. Dann müssten wir die Fragestunde aber weiter verkürzen.
– Na gut, dann machen wir mit der Befragung der Bundesregierung noch weiter; aber wir sind noch nicht bei anderen Geschäftsbereichen. Wir sind immer noch bei Fragen zum einleitenden Bericht des Bundesministers. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat gesagt, sie möchte gern noch zu anderen Geschäftsbereichen fragen.
Mit der Frage der Kollegin Scheer schließen wir den Bereich der Fragen zum Bericht des Bundesministers; danach lasse ich Fragen zu anderen Geschäftsbereichen zu. Wir schauen einmal, wie lange wir brauchen, und überlegen, was wir mit der Fragestunde machen. – Ich sehe und höre keinen Widerspruch.
Frau Kollegin Scheer.