Herr Präsident, meine beiden Fragen beziehen sich auf die Arbeitsweisen der Bundesregierung, die noch geschäftsführend im Amt ist.
Die erste Frage: Welches sind nach Ansicht der Bundesregierung die vordringlichsten Dossiers, die ein Zuwarten auf eine regulär gebildete Bundesregierung unmöglich erscheinen lassen? Also: Wo muss die Bundesregierung handeln?
Zweitens. Es entspricht gängiger Staatspraxis, dass eine geschäftsführende Bundesregierung nichts tut, was eine spätere, regulär gebildete Bundesregierung nicht wieder revidieren könnte. Nun haben wir die außergewöhnliche Situation, dass sich derzeit die gleichen Partner in Vorgesprächen befinden, die auch die geschäftsführende Bundesregierung stellen. Könnte das ein Grund dafür sein, dass die geschäftsführende Bundesregierung gedenkt, von dieser Staatspraxis abzuweichen?