Vielen Dank, Frau Kollegin. – Ich habe gerade dem Kollegen Gehrke auch in diese Richtung geantwortet. Sie müssen einmal sehen: Wir sind jetzt seit gut sechs Monaten dabei, im Bundesministerium für Gesundheit Dinge anzustoßen: Pflegepersonalstärkungsgesetz, Versichertenentlastung, Beitragssenkung. Jetzt legen wir diesen Gesetzentwurf für schnellere Termine und bessere Versorgung vor. Es gibt drei Verordnungen, unter anderem zwei wichtige zur Pflegeausbildung. Sie können sagen, Sie hätten in den ersten sechs Monaten gerne noch mehr gehabt. Ich kann Ihnen sagen: Viele der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bundesministerium schieben gerade – dafür bin ich dankbar – viele Überstunden, damit wir so viel anstoßen können.
Trotzdem werden wir als Nächstes genau diesen Bereich in den Blick nehmen. Wir haben ihn aber hier nicht noch mit hineingepackt, weil er sehr komplex ist. Der ärztliche Notdienst liegt in der Zuständigkeit der Kassenärztlichen Vereinigungen. Die Notfallambulanz liegt in der Zuständigkeit der Krankenhäuser. Die Krankenhausplanung machen die Länder, und der Rettungsdienst, 112, liegt in vielen Bereichen in der Zuständigkeit der Kommunen. Das heißt, wenn Sie da einen integrierten Ansatz wollen – ich möchte ihn, und der Sachverständigenrat schlägt ja auch Entsprechendes im Konkreten, wie ich finde, sehr gut vor –, dann braucht es angesichts der Komplexität und der verschiedenen Beteiligten etwas länger. Aber ich möchte das im nächsten Jahr zu einem der Schwerpunkte machen.
Die erste Frage stellt der Kollege Martin Hess, AfD.