Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Genossen von der SPD!
Der Minister hat groß herausgestellt, wie dieses Gesetz die Frauen und Mütter dieses Landes entlasten soll, wie die Rechte dieser Mütter und Frauen gewahrt werden sollen. Nehmen Sie es mir nicht übel, aber bei der Lektüre Ihres Gesetzentwurfs habe ich vergeblich nach Vorteilen für die Mütter gesucht. Ganz ehrlich: Was Sie da zusammengeschrieben haben, ist eine Beschäftigungsmaßnahme und Spielwiese für Rechtsanwälte, Gewerkschaftssekretäre und für die Arbeitsgerichte.
Es ist so sinnvoll und so notwendig, dass den Arbeitnehmern die Möglichkeit gegeben wird, eine befristete Teilzeitbeschäftigung einzugehen, die mit dem Rechtsanspruch auf verbindliche Rückkehr verbunden ist. Darauf warten die Mütter seit Jahren. Und weil das so ist, setzen wir uns als AfD, als Volkspartei, als Partei der kleinen Leute
für dieses Thema konsequent ein. – Wir gehen ins Detail, dann lachen Sie weiter.
Über 5,1 Millionen Mütter sind in Deutschland teilzeitbeschäftigt.
Diese Zahl zeigt den enormen Bedarf einer solchen Regelung. Von diesen 5,1 Millionen Frauen sind über 3 Millionen in Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten tätig. Das heißt: Zwei Drittel dieser Frauen fallen gar nicht unter diese rechtliche Regelung.
– Das wussten Sie? Warum lachen Sie?
Die meisten jungen Mütter werden von dieser Regelung also gar nichts haben. Bei den Arbeitgebern, die zwischen 45 und 200 Beschäftigte haben, kann nur jeder Fünfzehnte – also bei den kleinen Betrieben nur drei Frauen – diese Regelung in Anspruch nehmen, falls man ihnen diese Regelung nicht verwehrt, zum Beispiel aus dringenden betrieblichen Gründen.
Liebe Genossinnen und Genossen aus der Regierungsfraktion, echte Sozialpolitik geht anders. Aber diesen Anspruch haben Sie aufgegeben; spätestens seit den Hartz-Gesetzen ist das so. Seitdem kommen die Wähler lieber zu uns, zur AfD, statt zu Ihnen.
Ihr Gesetzentwurf sieht vor, dass der Arbeitnehmer die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit zusammen mit seinem Teilzeitwunsch angibt.
– Oh Gott! Pöbeln Sie doch weiter. Sie sehen Ihre Wahlergebnisse, Ihre Umfrageergebnisse. Machen Sie doch mit. Wissen Sie, ich habe diese Woche zwei Bewerbungen zum Wahlhelfer der Woche für die AfD.
Einmal den Kollegen Schulz, einmal den Kollegen Kahrs. Wenn Sie auch einer werden wollen, dann werden wir Sie in die Straße der Besten aufnehmen.
Wir kommen zurück. Auch für die Arbeitgeber ist es dramatisch eingreifend, was der Gesetzentwurf für sie vorsieht. Erstens. Ein Wust an Bürokratie. Zweitens. Unternehmerische Entscheidungsfreiheit gibt es nicht mehr. Drittens. Eine sinnvolle Personalplanung wird ad absurdum geführt. Sie müssen überlegen: Die Besetzung einer Personalstelle dauert heutzutage sechs Monate. Sie haben jetzt eine Ankündigungsfrist von drei Monaten vorgesehen. Wie das funktionieren soll, weiß ich noch nicht.
Zum Letzten, meine Damen und Herren von der SPD. Arbeit auf Abruf ist moderne Sklaverei und nur in einigen wenigen Branchen, wie zum Beispiel in der Gastronomie, notwendig und akzeptiert. Das heißt: Wenn einige kleine Branchen Arbeit auf Abruf benötigen, dann ist dies ein Regelungsbedarf für Branchentarifverträge. Dass die SPD sich hergibt, eine derartige Ausbeutung von Arbeitnehmern in Gesetzesform zu gießen, ist meines Erachtens der Gipfel an Unverfrorenheit für eine soziale Partei.
Und noch mal: Wenn Sie sich fragen, warum Ihnen die Wähler weglaufen, dann lesen Sie Ihren eigenen Gesetzentwurf durch.
Danke schön.