Wir haben uns in dem Verfahren auf europäischer Ebene einen größtmöglichen Spielraum im Hinblick darauf, wie wir das am Ende ausgestalten, erarbeitet; ich habe das bereits angesprochen. Die Vorstellungen liegen bisher ein bisschen auseinander, was das vorgeschaltete Sanierungsverfahren betrifft. Aber wir können nun größtmöglichen Interpretationsspielraum walten lassen, wie wir das in nationales Recht umsetzen. Das werden wir natürlich tun. Wir werden dabei die Empfehlungen der Gutachter auch berücksichtigen. Aber Sie haben sicherlich Verständnis dafür, dass ich jetzt noch nicht den fertigen Gesetzentwurf vorlege.
PPräsident Dr. Wolfgang Schäuble: Nächste Frage stellt der Kollege Karl-Heinz Brunner, SPD.