Das ist eine Frage, die ein übergeordnetes Thema anspricht: die Spezialisierung in unseren Gerichten. Sie wissen sicherlich, dass das im Rahmen des Paktes für den Rechtsstaat auch für mich ein großes Thema ist. Es betrifft die wirtschaftsrechtlichen Zusammenhänge, aber eben auch viele andere Zusammenhänge. Es gibt viele andere Bereiche, wo man eine Spezialisierung, eine Weiterbildung braucht.
Das Ganze ist bisher von vielen Faktoren in der Justiz abhängig. Ich war selbst auch mal Richterin; ich kann das aus eigenem Erleben sagen: Man hat gut gearbeitet, hat ein gewisses Zeitpensum frei, und dann bekommt man etwas Neues dazu. Zumindest zu meiner Zeit war es dann so, dass man sich im Wesentlichen erst mal selber darum kümmern musste, dass man sich dazu die entsprechende Spezialisierung aneignet. Das ist bei den wirtschaftsrechtlichen Zusammenhängen natürlich in einem besonderen Maße der Fall. Insofern sehe ich mich eigentlich dadurch bestätigt, dass wir die Möglichkeiten der Qualifizierung, der Weiterbildung, der Fortbildung in der Justiz noch weiter intensivieren sollten – aber durchaus über diesen Bereich hinaus.