Sehr geehrte Frau Kollegin, ich gebe keine Diskrepanz zu; denn es gibt sie nicht. Das Sexualstrafrecht ist ein Teil des Strafgesetzbuches. Sie sind selbst Volljuristin; ich glaube, Sie sind sogar promoviert. Dann müssten Sie wissen, dass das Sexualstrafrecht ein Teil des Allgemeinen Teils und des Besonderen Teils ist.
– Bitte lassen Sie mich doch antworten; so viel Anstand sollte doch hier in diesem Hohen Hause gegeben sein. –
Das heißt also: Das Sexualstrafrecht ist Teil der Pflichtausbildung von allen Juristinnen und Juristen in diesem Land, die zwei Staatsexamina absolviert haben.
Und es gibt auch Pflichtfortbildungen für Proberichter. Die gibt es später nicht mehr. Als ich Betreuungsrichterin wurde, habe ich vorher Pflichtfortbildungen im Bereich Betreuung gemacht.
Ich finde dieses Narrativ wirklich unanständig. Da sitzen hochkarätige Juristinnen und Juristen, die ihre Arbeit aus Idealismus und Überzeugung tun. Deshalb frage ich im Gegenzug: Nehmen Sie es zurück, dass die Richterinnen und Richter in diesem Land ungeschulte Menschen sind?