Ich habe eine Frage zur eventuell regierungsseitig empfohlenen Zulassung gesetzwidriger Aufrufe im Rechtsstaat Deutschland. Kanzlerin Merkel hat ja gesagt: Der Islam gehört zu Deutschland. – Der Islam ist nun allerdings mehr und anderes als einige Millionen hier lebender Muslime, und er ist mehr und anderes als nur eine Religion. Er enthält unter anderem rechtswidrige, in Deutschland strafbare Inhalte, ja sogar Weisungen. Er lehrt zum Beispiel keine Toleranz, sondern volksverhetzende Intoleranz gegenüber anderen Religionen und ihren Anhängern, und er bestreitet die Gleichberechtigung der Frau – ja, propagiert eine Minderberechtigung beider Gruppen: Andersgläubigen und Frauen; das geht bis hin zu empfohlener Gewaltanwendung. Solche Anweisungen sind dabei als unmittelbares Gotteswort nach Selbstaussage des Koran nicht uminterpretierbar oder abtrennbar von der Lehre des Islam.
Deshalb meine Frage: Wollen Sie dennoch behaupten, der Islam gehört zum Rechtsstaat Deutschland? Oder würden Sie immerhin die Verbreitung und Bewerbung gesetzwidriger Aufrufe aus diesem ideologischen Bereich unterbinden wollen? – Vielen Dank.