Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Bundesministerin Barley, in der Sitzung des Rechtsausschusses heute Vormittag wurde die Beratung mehrerer Gesetzentwürfe verschiedener Fraktionen zur Neuordnung des § 219a Strafgesetzbuch – Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche – mit den Stimmen der Union und der SPD von der Tagesordnung genommen. Nun ist der Fall Kristina Hänel wieder in die Tageszeitungen gelangt, weil die Entscheidung des Amtsgerichts Gießen schon etwa ein Jahr alt ist. Unsere Fraktion hat im Februar dieses Jahres einen Fachkongress zu dieser Thematik veranstaltet. Es gibt verschiedene Gesetzentwürfe dazu. Diesen Freitag wird das Landgericht Gießen in der Berufungsverhandlung entscheiden.
Es war angekündigt, dass Sie durch Ihr Haus in diesem Herbst einen Gesetzentwurf vorlegen würden. Der Sommer ist vorüber, der Herbst ist da. Wann dürfen wir denn mit einem Entwurf aus Ihrem Hause rechnen?