Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die SPD-Fraktion lehnt den Gesetzentwurf der FDP ab. Über das Thema lässt sich trefflich streiten, und wir haben hier oft und lange gestritten. Letztlich blieben aber alle Debatten im Bundestag ohne Ergebnis, da der Bundesrat eben nicht zugestimmt hat. An der Situation hat sich aktuell nichts geändert, außer dass jetzt neben den Maghreb-Staaten auch Georgien zu einem sicheren Herkunftsstaat erklärt werden soll.
Im Jahr 2017 hat das BAMF über 15 000 Asylanträge von Staatsangehörigen aus Georgien, Algerien, Marokko und Tunesien entschieden. Der Kollege Seif hat bereits darauf hingewiesen – ich möchte das bestätigen –: Die Anerkennungsquote für Georgien lag bei 0,6 Prozent, für Algerien bei 2 Prozent, für Marokko bei 4,1 Prozent und für Tunesien bei 2,7 Prozent. Das heißt, dass 96 bis 99 Prozent aller Asylanträge aus diesen Ländern erfolglos bleiben.
Auch die Gerichte kommen – auch wenn hier anderes behauptet wird – zu keinem anderen Ergebnis. Im ersten Quartal 2018 gab es 1 261 Überprüfungen. Nur in 28 Fällen, also in 2 Prozent der Fälle, wurde ein Schutzstatus gewährt. In 16 Fällen handelte es sich immerhin um ein Abschiebeverbot, das aber auch gesundheitliche Gründe haben kann. Eine Anerkennung als Asylberechtigter gab es in keinem Fall.
Die Zahlen können schon nahelegen, dass diese Länder als sichere Herkunftsstaaten einzustufen sind. Von Menschenrechtsorganisationen wird das Konzept dennoch abgelehnt – mit der Begründung, dass die Prüfung, ob ein Asyl- oder Schutzgrund vorliege, in der Form nicht ausreiche, zum Beispiel nicht bei Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung. Wir haben heute mehrfach darüber gesprochen. Fakt ist: Die Schutzanfrage muss tatsächlich schnell und deutlich glaubhaft belegt werden. Für uns als SPD ist dabei entscheidend, dass Schutzbedürftige Schutz bekommen, egal aus welchem Land sie stammen, und zwar auch dann, wenn es nur sehr wenige sind.
Die Einstufung als sicheres Herkunftsland bedeutet eben nicht, wie behauptet, dass Schutzsuchende keine Chance haben, anerkannt zu werden. Die Entwicklung der Schutzquoten für die Balkanstaaten zeigt das. Nach der Einstufung als sichere Herkunftsstaaten ist die Zahl der Asylanträge aus diesen Ländern zwar sehr deutlich zurückgegangen; die Schutzquote bei denjenigen, die einen Asylantrag gestellt haben, ist aber nicht gesunken, sondern gestiegen.
Das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten soll die Verfahren vereinfachen. Es soll aber natürlich auch das Signal aussenden, dass es sinnlos ist, in Deutschland einen Asylantrag zu stellen, wenn man in der Heimat nicht verfolgt wird. Denn wir dürfen uns doch nichts vormachen: Die Mehrheit der Antragsteller aus den Maghreb-Staaten oder Georgien kommt zu uns, weil es in ihren Ländern zu wenige Jobs gibt. Auch für gut ausgebildete junge Menschen gibt es dort zu wenige Jobs.
Die SPD will das Recht auf Asyl und die Erwerbsmigration klar trennen und setzt deshalb auf das Fachkräfte-Zuwanderungsgesetz.
Wir wollen, dass sich Menschen in Zukunft legal um Arbeit in Deutschland bewerben können und nicht weiter auf die falschen Versprechungen der Schlepper hereinfallen. Wir wollen aber nicht nur ein Einwanderungsgesetz. Wir wollen auch schnellere, aber gründliche Asylverfahren. Sie müssen außerdem fair sein.
Es liegt ein Vorschlag auf dem Tisch, der darauf zielt, dass bei der Diskussion mit dem Bundesrat weiterhelfen könnte, den identifizierten Gruppen aus sicheren Herkunftsländern einen Rechtsbeistand beizugeben. Das gilt zum Beispiel für Homosexuelle, aber nicht nur für sie. Ich meine, dass weitere Überlegungen in diese Richtung vorgenommen werden sollten, um zu einem vernünftigen Kompromiss zu kommen, bevor wir uns hier weiter die immer gleichen Argumente an den Kopf werfen.
Die Evaluation des Pilotprojekts Asylverfahrensberatung und auch die Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen: Begleitende Beratung kann dabei helfen, dass schon bei der Anhörung alle Fakten auf den Tisch kommen und die Verfahren deutlich effizienter werden.
Wir haben die unabhängige Verfahrensberatung im Koalitionsvertrag beschlossen. Sie ist nach meiner Überzeugung ein Weg, um Schutzsuchenden gerecht zu werden – auch denen aus sicheren Herkunftsländern.
Zum Schluss: Wie eingangs erwähnt, lässt sich über sichere Herkunftsstaaten oder über den Gesetzentwurf der FDP wenigstens streiten, nicht aber über den AfD-Antrag, um den es heute ja auch geht. Herr Kleinwächter, Sie haben zwar sehr rührend beschrieben, wie sehr ein Rückkehrer sich wünscht, nach Hause zu kommen. Das stimmt wohl. Aber nein, wir werden mit einem Diktator, der Chemiewaffen gegen die eigene Bevölkerung einsetzt, nicht über die Rückführung von Flüchtlingen sprechen.
Meine Damen und Herren, wer die Jahre zwischen 2008 und 2011 bis 2018 an dieser Stelle komplett ausblendet, darf uns und der Koalition ganz sicher nicht vorwerfen, dass wir hier nicht redlich handeln.
Bei den Syrerinnen und Syrern in Deutschland handelt es sich weit mehrheitlich um Menschen, die in Deutschland ein Recht auf Schutz haben. Es wird diejenigen geben, die tatsächlich nach Syrien zurückkehren, wenn dort Frieden herrscht. Andere, die hier neu Fuß gefasst haben, werden bleiben. Das ist auch richtig so.
Vielen Dank.