Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jedes Jahr kommen Menschen aus Tunesien, Algerien, Marokko und Georgien zu uns. Darunter sind viele junge Männer. Sie bringen Hoffnungen mit – auf berufliche Chancen, auf eine Zukunft, die sie in ihrer Heimat eben nicht sehen. Gerade in Nordafrika strömen viele junge Menschen auf den Arbeitsmarkt, häufig gut ausgebildet, aber genügend Arbeitsplätze gibt es für sie in ihren Ländern nicht.
Deshalb versuchen viele, nach Europa zu kommen. Über die Asylanträge von 15 000 Menschen aus diesen Staaten wurde im letzten Jahr in Deutschland entschieden. Für die allermeisten hat die Entscheidung nur eines gebracht: Enttäuschung. Weil das Asylrecht für die meisten nicht der richtige Weg ist. Deshalb ist es gut, das Recht auf Asyl und die Regeln für Erwerbsmigration klar zu trennen. Dabei wird uns in Zukunft das Fachkräftezuwanderungsgesetz helfen. Aus Sicht der SPD ist das ein großer Fortschritt.
2017 lag die Schutzquote für Tunesien, Algerien, Marokko und Georgien – wie schon häufig hier erwähnt – nur zwischen 0,6 und 4,1 Prozent. Anders als behauptet, kommen auch die Gerichte in der Regel zu keiner anderen Entscheidung. Nur in 28 Fällen, das sind 2 Prozent, wurde seitens der Gerichte im ersten Quartal 2018 ein Schutz ausgesprochen.
Mit dem Gesetz zur Einstufung weiterer sicherer Herkunftsstaaten wollen wir tatsächlich pragmatisch vorgehen. Wir senden damit das Signal aus, dass das Asylrecht nicht der richtige Weg ist, wenn es um Erwerbsmigration geht. Das bedeutet auch: Wir wollen den Menschen aus diesen Staaten keine falschen Hoffnungen machen. Dabei ist für uns als SPD-Bundestagsfraktion besonders wichtig: Eine Einstufung als sicheres Herkunftsland – darüber haben wir heute schon viel debattiert – bedeutet eben nicht, dass niemand mehr aus diesen Ländern Schutz erhalten könnte.
Besonders wichtig ist mir deshalb, dass wir in Zukunft für besonders vulnerable – also besonders verletzliche – Fluchtgruppen eine spezielle Rechtsberatung anbieten werden.
Das Konzept soll und muss so schnell wie möglich vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ausgearbeitet werden.
Es wird unter anderem denjenigen helfen, die wegen ihrer sexuellen Orientierung in Nordafrika verfolgt werden.
Das ist letztlich der gleiche Weg, den wir grundsätzlich mit einer unabhängigen Verfahrensberatung gehen wollen: Wenn die Antragsteller und Antragstellerinnen von Beginn an beraten werden, wissen sie, was auf sie zukommt. Sie wissen dann, dass sie bei der Anhörung im Asylverfahren alle Fakten auf den Tisch legen müssen. So können wir besser sicherstellen, dass auch in Zukunft Menschen aus sogenannten sicheren Herkunftsländern Schutz in Deutschland erhalten, wenn sie ihn brauchen, und damit den individuellen Anspruch jedes Einzelnen sichern.
Meine Damen und Herren, gerade die Probleme in Nordafrika lösen wir nicht durch das Asylrecht. Wir setzen als Große Koalition auf eine starke Entwicklungszusammenarbeit und auf eine Transformationspartnerschaft. Wir fördern Wirtschaftsentwicklung, Ausbildung, Qualifizierung und auch Arbeitsvermittlung, um vor Ort Chancen zu schaffen.
Der vorliegende Gesetzentwurf kann dabei helfen, für alle Beteiligten schneller Klarheit zu schaffen und das Recht auf Asyl und die Erwerbsmigration klarer voneinander zu trennen. Deswegen mein Appell: Lassen Sie in den kommenden Beratungen – und vor allem später auch im Bundesrat – dieses Vorhaben nicht aus Prinzip scheitern.
Vielen Dank.