Sie wissen ganz genau, dass dem ein ganz anderer Fall zugrunde lag. Es ging damals um Broschüren. Es ging um Demonstranten, die vor der Praxis ihrerseits falsche Informationen verteilten. Das war also ein ganz anderer Fall, der mit der heutigen Situation nicht mehr vereinbar ist. Wir haben auch die Sachverständigen in der Sachverständigenanhörung dazu befragt. Sie haben uns auch bestätigt, dass das völlig anders einzuordnen ist.
Ich berufe mich auf die ursprüngliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das erklärt hat, dass der Staat verpflichtet ist, das Kind effektiv zu schützen. Niemand anders tut es. Der Staat ist derjenige, der die Aufgabe hat, sein Lebensrecht und seine Menschenwürde mit in die Abwägung einzubringen. Wenn er darauf verzichtet, das Strafrecht einzuschalten – was ich für absolut richtig halte –, muss er wenigstens eine Beratung zum Leben machen. Das ist schon sehr wenig. Würde er noch weniger machen oder jetzt auch noch konterkarierende Werbung zulassen, würde er seinem Verfassungsauftrag nicht mehr gerecht. Das Verfassungsgericht spricht hier vom Untermaßverbot. Unter dieses Schutzniveau, das jetzt schon sehr gering ist, darf es einfach nicht gehen. Das ist meine feste Überzeugung.
Vielen Dank.