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58. Sitzung
Donnerstag, 18. Oktober 201819. Wahlperiode, 58. SitzungKindergeld für im Ausland lebende Kinder indexieren – Anpassung des Kindergeldes für nicht in Deutschland lebende Kinder von EU-Bürgern an die Lebenshaltungskosten am Wohnort des Kindes
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In den letzten zehn Jahren haben sich die Kindergeldüberweisungen auf ausländische Konten fast verzehnfacht.

Auf welchem Niveau denn?

Allein im vergangenen Jahr sind 343 Millionen Euro Kindergeld direkt auf ausländische Konten geflossen.

Weniger als 1 Prozent!

Seit unserer letzten Debatte vor der Sommerpause hat sich die Lage weiter verschärft. Im Juni 2018 wurde Kindergeld für knapp 270 000 Kinder gezahlt, die im EU-Ausland leben. Das ist eine Zunahme um mehr als 10 Prozent innerhalb von nur sechs Monaten. So kann das nicht weitergehen.

Beifallbei der AfD

Allerdings ist diese Entwicklung nicht verwunderlich. Denn das aktuelle deutsche Kindergeld von rund 200 Euro je Kind erweist sich in Ländern wie Rumänien für viele Menschen als beinahe vollwertiges Monatsgehalt.

Beifallbei der AfD

In Rumänien verdient man im Hotelwesen im Schnitt 260 Euro, im Baugewerbe 320 Euro pro Monat. Das deutsche Kindergeld für zwei Kinder liegt somit deutlich darüber. Daher warnen parteiübergreifend immer mehr Politiker vor einer wachsenden Migration in das deutsche Sozialsystem. Ich zitiere den früheren Vizekanzler Sigmar Gabriel, SPD:

In manchen Großstädten gibt es ganze Straßenzüge mit Schrottimmobilien, in denen Migranten nur aus einem Grund wohnen: Weil sie für ihre Kinder, die gar nicht in Deutschland leben, Kindergeld auf deutschem Niveau beziehen.

Beifallbei der AfD

Hört! Hört!

Auch zahlreiche Bürgermeister deutscher Großstädte, zum Beispiel Sören Link, ebenfalls SPD, sowie der Deutsche Städtetag fordern eine Indexierung. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages erklärte:

Das Kindergeld sollte sich daran orientieren, was Kinder in ihrem tatsächlichen Aufenthaltsland brauchen, und nicht die Höhe aufweisen, die in einem anderen Land am Wohnsitz ihrer Eltern gezahlt wird.

Hört! Hört!

Auch die deutschen Bürger sind sich einig: Nach einer repräsentativen Umfrage im Auftrag der „Welt“ wollen 83 Prozent der Deutschen Kindergeldzahlungen ins EU-Ausland sogar ganz streichen. Selbst bei den Wählern von Grünen, SPD und Linken ist eine deutliche Mehrheit von knapp 70 Prozent der Befragten gegen Zahlungen für Kinder im EU-Ausland.

Beifallbei der AfD

Stimmt doch gar nicht! Ist gelogen!

– Doch, gucken Sie nach. – Es besteht also seltene Einigkeit in Politik und Gesellschaft. Wir haben dringenden Handlungsbedarf. Kindergeldzahlungen ins Ausland sollten gerechterweise an die Lebensverhältnisse im Ausland angepasst werden. So weit, so gut.

Ich frage Sie: Warum hat man das bislang nicht getan? Warum haben Sie Ihren Worten nicht längst Taten folgen lassen?

Weil es gegen europäisches Recht verstößt!

Warum haben Sie erneut den Volkswillen nicht beachtet?

Beifallbei der AfD

Der entsprechende Gesetzentwurf liegt seit langer Zeit fertig in der Schublade der Bundesregierung. Er wurde aber nie verabschiedet. Eine Begründung: Man wolle keinen nationalen Alleingang, sondern abwarten, bis eine europäische Lösung gefunden sei.

Das verstößt nämlich gegen Recht!

Wie lange will man auch hier auf diese europäische Lösung warten? Sie wissen genau, dass es keine europäische Lösung geben wird,

Das ist doch Quatsch!

genauso wenig wie bei der Verteilung von Migranten in der EU.

Beifallbei der AfD

Dafür sind die Interessen einfach zu gegenläufig. Genau dieses ständige Hinhalten durch Verweis auf eine europäische Lösung ist es, was die Menschen in Deutschland und Europa frustriert und zu Recht mehr nationale Souveränität zurückfordern lässt.

Beifallbei der AfD

Auch die weitere Begründung für die Nichteinbringung des Gesetzentwurfes ist scheinheilig: Man fürchte einen Verstoß gegen europäisches Recht. Dabei bezieht man sich unter anderem auf ein über 30 Jahre altes Urteil des EuGH, in dem es aber um einen ganz anderen Sachverhalt ging, nämlich um die völlige Streichung von Familienleistungen – die völlige Streichung, keine bloße Indexierung.

Lesen Sie lieber mal die Gutachten!

Hier wird also seit Jahren ein unzutreffendes Argument herangezogen, um die vermeintliche europäische Harmonie nur ja nicht zu stören.

Das ist falsch!

Während die deutsche Politik jahrelang diskutiert, handelt Österreich.

Beifallbei Abgeordneten der AfD

Dort wird trotz gleicher EU-Regelung ab dem 1. Januar 2019 die Indexierung des Kindergeldes vorgenommen.

Und kassiert!

Grundlage dafür ist ein Gutachten, nach dem eine Indexierung in keiner Weise gegen EU-Recht verstößt,

Beifallbei der AfD

Natürlich tut es das! Wir leben zum Glück nicht im rechtsfreien Raum, wie Sie sich das wünschen!

insbesondere keine unzulässige Diskriminierung von EU-Ausländern darstellt. Auf dieses Gutachten könnte sich auch die deutsche Regierung stützen.

Bloß nicht!

Das tut sie aber nicht.

Das ist auch gut so!

Ich sage Ihnen, warum sie das nicht tut: weil es nicht zu ihrer Utopie eines harmonisch funktionierenden europäischen Zentralstaates passt.

Lachendes Abg. Markus Herbrand [FDP]

Aufgrund dieser Utopie muss der deutsche Steuerzahler weiter zahlen und zahlen und zahlen.

Beifallbei der AfD

Das ist Hetze, Hetze, Hetze!

Wir fordern die Bundesregierung daher erneut auf: Haben Sie den Mut der AfD, und passen Sie das Kindergeld für EU-Ausländer an die Lebenshaltungskosten in den Heimatländern an!

Ihre Pläne kosten mehr! Das Problem ist: Das ist ein Bürokratiemonster!

Beseitigen Sie dadurch einen Anreiz für die Einwanderung in unser Sozialsystem, und machen Sie endlich wieder Politik für das eigene Volk!

Vielen Dank.

Beifallbei der AfD
Beifallbei der CDU/CSU

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