Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf hat den Titel: „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Inneren Sicherheit ...“. Er müsste vielmehr heißen: „Gesetz als tiefes Misstrauen gegenüber dem Rechtsstaat und seinen Institutionen – Gesetz zum Abbau von Grundrechten und Bürgerrechten“.
Sie stellen mit diesem Gesetzentwurf Ihr tiefes Unverständnis unserer rechtsstaatlichen demokratischen Ordnung in das Rund unseres Plenums.
Ich möchte an einer Stelle deutlich aufzeigen, dass Sie unseren Rechtstaat und die Funktionsweise von Gerichten nicht verstehen wollen oder verstehen können. Sie schreiben beispielsweise auf Seite 22 – ich zitiere –:
Das geltende Recht erfährt zudem massive Beschränkungen im Anwendungsbereich durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (ECHR).
Nicht nur, dass es politisch sehr unklug ist, in einem Zeitraum, in dem wir dafür kämpfen, dass die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Anwendung finden, diese hier in Abrede zu stellen, sondern ich muss Ihnen zurufen, dass das geltende Recht durch die Rechtsprechung ja geradezu seine Ausformung findet. Rechtsprechung gehört zum geltenden Recht dazu. Es schränkt das Recht nicht ein, sondern ermöglicht es erst. Das ist ein fundamental anderes und falsches Rechtsstaatsverständnis, meine Damen und Herren.
Es ist viel ausgeführt worden. Ich möchte zu einigen Punkten noch Stellung nehmen. Zum einen: Sie wollen die strafrechtliche Revision abschaffen. Damit schneiden Sie Angeklagten die Möglichkeit ab, ihr Urteil in strafrechtlicher Hinsicht zu überprüfen. Das widerspricht der Rechtsweggarantie des Grundgesetzes.
Heute ist übrigens noch gar nicht über Ihren Vorschlag gesprochen worden, die sogenannte Verständigung im Strafverfahren abzuschaffen. Seit 2009 ist der sogenannte Deal auch in § 257c der Strafprozessordnung geregelt, der nichts anderes besagt, als dass es auch eine Art prozedurales Vorgehen gibt, auf eine Verständigung hinzuwirken. Warum ist die Verständigung notwendig? Aus zwei Gründen: zum einen, um lange Verfahren abzukürzen und zu beschleunigen. Dies dient dem Rechtschutz und der Verwirklichung von Rechtsstaatlichkeit. Aber auch ein zweiter Punkt ist ganz entscheidend: Es dient auch dem Opferschutz; denn gerade durch die Verständigung wird oftmals den Opfern von schwerer Gewaltkriminalität oder von Sexualdelikten eine Aussage erspart. Wenn Sie diese Verständigung wieder abschaffen, dann müssen Sie vielen Opfern wieder sagen: Ihr habt vor dem Täter auszusagen. – Das ist eine ganz massive Belastung. Ihr Antrag sagt also ganz klar und deutlich: Sie wollen weniger Opferschutz in unserem Land haben.
Es ist heute viel von Ihren Vorschlägen zu einer Art Präventivhaft, zur Ausweisung in Drittstaaten, zu einer Art Kollektivhaft und vielen Punkten mehr gesprochen worden. Dies hat mich ein wenig an ein Buch des deutsch-amerikanischen Politikwissenschaftlers Ernst Fraenkel erinnert, der dargelegt hat, dass es in anderen historisch bitteren Stunden einen Dualismus gab zwischen dem Normenstaat auf der einen Seite und dem Maßnahmenstaat auf der anderen Seite, der aus politischer Zweckmäßigkeit heraus handelt, der also eine Kategorie von Recht schafft, die losgelöst vom Rechtsstaat existiert. Ich sage Ihnen ehrlich: Ihr Antrag erinnert mich an diesen Doppelstaat. Es ist unwürdig, dass Sie das so diesem Hohen Haus vorlegen, meine Damen und Herren.
Ich will Ihnen sagen, was unser Weg ist: Wir wollen einen Pakt für den Rechtsstaat.
Wir wollen eine Stärkung des Vertrauens in rechtsstaatliche Institutionen. Wir wollen mehr Stellen bei Bund und Ländern, bei Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten. Wir wollen eine StPO-Reform, die die Beschuldigtenrechte wahrt und gleichzeitig Verfahren beschleunigt. Wir wollen mehr Opferschutz. Wir wollen auch eine Spezialisierung der Justiz, gerade auch im Bereich Insolvenz- oder Baurecht. Und ja, wir werden viele Anstrengungen unternehmen, um auch die Digitalisierung der Justiz voranzutreiben. Aber alles in einem ganz wichtigen Geist: dem Geist der Verhältnismäßigkeit, des Übermaßverbots, des Schutzes von Grundrechten und des Vertrauens in unsere rechtsstaatlichen Institutionen. Ohne das geht es nicht, und da werden wir weiter arbeiten.
Ihren Antrag werden wir ablehnen.
Herzlichen Dank.