Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor allen Dingen aber: Liebe Vertreter der Religionsgemeinschaften auf der Tribüne! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Sie, sehr geehrte Damen und Herren auf der Tribüne, stehen seit vielen Jahren im Austausch mit dem Stephanuskreis der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, einem freiwilligen Zusammenschluss von vielen Abgeordneten meiner Fraktion, der sich bereits vor acht Jahren gegründet hat, um als Sprachrohr für bedrängte und verfolgte Christen in der ganzen Welt da zu sein.
Es war eine Initiative von Volker Kauder, mit der er sich in so vorbildlicher Weise für die Religionsfreiheit und insbesondere für die verfolgten Christen in der ganzen Welt eingesetzt hat – und das seit vielen, vielen Jahren.
Ich möchte auch daran erinnern, dass es Volker Kauder war, der sich für die Resolution zum Völkermord an den Armeniern eingesetzt hat, die ja umstritten war und am Ende die Zustimmung fast des ganzen Hauses bekommen hat. Der Handschlag zwischen Volker Kauder und Cem Özdemir ist durch die Medien gegangen. Auch dafür nochmals herzlichen Dank!
Religionsfreiheit – wir haben es schon mehrfach gehört – ist ein zentrales, vielleicht sogar das zentrale Grund- und Menschenrecht. Denn wenn die Religionsfreiheit verletzt oder gefährdet wird, stehen auch andere Grundrechte wie die Meinungs-, die Presse-, die Versammlungsfreiheit oder die Gleichbehandlung von Mann oder Frau unter Druck. Deshalb ist der Einsatz für die Religionsfreiheit für uns immer auch ein Einsatz für andere wichtige Grund- und Menschenrechte.
Wenn man dann in unserem kleinen Handbuch nachsieht, welche religiöse Affinität die Kollegen von der AfD-Fraktion haben, und feststellt, dass fast 90 Prozent keine Angabe zur Religionszugehörigkeit machen, dann weiß man, dass das, was Sie hier machen, nicht etwa das ist, was der Kollege Ruppert fordert, wenn er von Respekt vor der Religiosität redet, sondern die Missachtung ebendieser Grund- und Menschenrechte.
Wir setzen uns für Christen ein, aber wir tun dies „nicht exklusiv, sondern exemplarisch“, hat der katholische Erzbischof Schick so schön formuliert. Mein Kollege Michael Brand hat dies eben noch einmal gesagt. Diese Überlegung finden Sie in unserem Antrag wieder. In den vergangenen vier Jahren, in denen ich unseren Stephanuskreis geleitet habe, habe ich deshalb den Fokus nie allein auf die Christen gelegt, sondern immer auch andere religiöse Minderheiten in den Blick genommen.
Es ist zu betonen, dass in Pakistan neben den Christen auch die Ahmadiyya-Moslems verfolgt sind. Eine ganz ähnliche Lage treffen wir in Indien, Myanmar und China an. Nochmals – meine Vorrednerin hat es eben gesagt –: In diesen Ländern gibt es keine muslimischen Mehrheiten, sondern atheistische, buddhistische oder hinduistische Mehrheiten. Die Aleviten stehen im Übrigen auch unter Druck, weil sie von vielen Moslems nicht als richtige Moslems angesehen werden, und dass der Streit zwischen Sunniten und Schiiten im Nahen Osten ein Streit innerislamischer Natur ist, ist allgegenwärtig.
Nicht selten stehen auch Christen gegen Christen. Ich denke nur an Nordirland. Deshalb müssen wir vorsichtig sein bei den Verhandlungen um den Brexit. Aus ganz aktuellem Anlass möchte ich an die Ukraine erinnern, wo die Loslösung der dortigen Kirche vom Moskauer Patriarchat ganz bewusst nicht als religiöse Entscheidung zu werten ist. Wir vom Stephanuskreis haben die ukrainischen Bischöfe hier gehabt und sie in diesem Bestreben unterstützt.
Der entscheidende Punkt ist schon mehrfach gesagt worden: Ein ganz besonderes Augenmerk ist darauf zu legen, dass Staaten Religion nicht für ihre Zwecke instrumentalisieren dürfen. Denn die Religionsfreiheit wird bedroht von Nationalismen, die ihre Nation mit einer bestimmten Religion verbinden und andere Religionen als ausländisch, fremd und unpatriotisch abtun. Das müssen wir bekämpfen, und daran wollen wir gemeinsam arbeiten. Deshalb: Stimmen Sie unserem Antrag zu.
Herzlichen Dank.
Wir kommen zu den Abstimmungen, zunächst über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Drucksache 19/5041 mit dem Titel „Menschenrecht auf Religionsfreiheit weltweit stärken“. Wir stimmen über diesen Antrag auf Verlangen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD namentlich ab.
Ich möchte aus gegebenem Anlass, weil sich gestern einige Kollegen bei der Stimmabgabe verspätet hatten, darauf hinweisen: Aufgrund einer eindeutigen Festlegung des Präsidiums ist eine nachträgliche Stimmabgabe nicht möglich. Wenn ich nachher die Abstimmung schließe, dann können Sie Ihre Stimmkarte, wenn Sie sie noch nicht abgegeben haben, wieder ins Fach zurücklegen, aber nicht mehr nachträglich hier beim Präsidium abgeben. Diese Möglichkeit gibt es nicht mehr.
Ich bitte nunmehr die Schriftführerinnen und Schriftführer, ihre Plätze einzunehmen. Sind die Plätze an den Urnen besetzt? – Dann eröffne ich die erste namentliche Abstimmung, und zwar über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD.
Haben alle Mitglieder des Hauses ihre Stimmkarte abgegeben? – Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Wir werden Ihnen das Ergebnis der Auszählung später bekannt geben.1 Ergebnis Seite 6634 C
Jetzt kommen wir zur zweiten Abstimmung. Sie betrifft den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 19/4559 mit dem Titel „Einsatz für Religions- und Weltanschauungsfreiheit weltweit verstärken“. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt namentliche Abstimmung.
Ich bitte die nächste Gruppe der Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. – Sind an allen Abstimmungsplätzen Urnen vorhanden und genügend Schriftführer anwesend? – Das ist der Fall. Dann eröffne ich die Abstimmung über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat? – Ich sehe keine Reaktion. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, auch bei dieser Abstimmung mit der Auszählung zu beginnen. Wir werden Ihnen das Ergebnis später mitteilen. Wir kommen jetzt zur dritten Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zu dem Antrag der Fraktion der AfD mit dem Titel „Christenverfolgung stoppen und sanktionieren“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/5115, den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 19/1698 abzulehnen. Die Fraktion der AfD verlangt namentliche Abstimmung. Es geht also hier darum, dass über die Ausschussempfehlung –, Ablehnung des Antrages –, abgestimmt wird, nicht über den Antrag selbst.2 Ergebnis Seite 6637 C
Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. Sind alle Plätze besetzt? – Das ist der Fall. Dann eröffne ich die Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses zum Antrag der AfD.