Vielen Dank. – Erstens. Vorhandene Anlagen und Anlagen, die bis zum Inkrafttreten des Gesetzes in Betrieb gehen, werden natürlich wie bisher gefördert. Aber – das ist der entscheidende Punkt – für künftige Anlagen muss das Prinzip, dass es keine Überförderung geben darf, berücksichtigt werden.
Wir haben erlebt, dass vorausgesagt wurde, dass mit dem Absenken der Vergütungen die großen Freiflächenanlagen überhaupt nicht mehr gebaut werden. Sie haben heute eine Renaissance erlebt. Bei den Ausschreibungen werden uns diese Freiflächenanlagen insbesondere in Süddeutschland für Zuschlagspreise von 4,5 Cent die Kilowattstunde regelrecht aus der Hand gerissen. Das hätte niemand für möglich gehalten. Deshalb werden wir sehr genau darauf achten, dass es Rahmenbedingungen gibt, die diesen Ausbau auch für die Dachanlagen in Zukunft weiter ermöglichen. Wir gehen davon aus, dass es sich herumgesprochen hat, dass damit für Mieter und Vermieter gleichermaßen Vorteile verbunden sind.
Im Übrigen werden wir die Entwicklung sehr genau beobachten. Unser Ziel ist es, dass auch dieses Modell in Zukunft attraktiv bleibt und auch umgesetzt wird. Davon gehen wir aus. Aber noch einmal: Wir werden die Entwicklung sehr genau, wie man heutzutage sagt, „monitoren“.