Ja, davon gehe ich eindeutig aus.
Zunächst einmal muss man wissen, dass sich für die kleineren Dachanlagen bis 40 kW gar nichts ändert. Da bleibt die Vergütung, wie sie heute ist.
Zweitens sind wir vonseiten der Europäischen Kommission gehalten, für die großen Dachanlagen bis 750 kW jedes Jahr zu prüfen, ob eine Überförderung vorliegt oder nicht. Dadurch, dass wir im Bereich dieser Anlagen weitere Effizienzsteigerungen und Kostenreduktionen gesehen haben, ist die Rendite sehr stark angestiegen. Wir haben nämlich feste Einspeisevergütungen von 11 Cent die Kilowattstunde für die großen Dachanlagen und 4,5 Cent die Kilowattstunde für die großen Freiflächenanlagen. Daran sehen Sie, dass da eine riesige Differenz ist, und das bedeutet, dass die Vergütung bei den sehr großen Anlagen derzeit rund 20 Prozent über den Kosten liegt.
Das ist ähnlich beim Mieterstrom, den wir ja in der letzten Wahlperiode gemeinsam eingeführt haben. Die Kürzungen, die wir vornehmen, nehmen wir vor, damit die Europarechtskonformität des Gesetzes gewährleistet wird. Es wird dabei bleiben, dass auch alle Anlagen für Mieterstrom weiterhin etwa zwischen 6 und 8 Prozent Rendite erzielen können. Das ist, wenn man es mit Renditeerwartungen in anderen Bereichen vergleicht, kein schlechter Wert.