Frau Ministerin, erst einmal will ich für die CDU/CSU-Fraktion betonen, dass auch wir mit der Entwicklung sehr zufrieden sind. Wir haben das ja gemeinsam eingeführt. Das, was wir uns damals bezüglich der Verbesserung der Flexibilität für Familien vorgestellt haben, ist glücklicherweise – das belegen Ihre Zahlen ja – tatsächlich eingetreten.
Mich würde interessieren, ob es bei der Art der Nutzung einen Unterschied gibt, je nachdem, ob man die Leistung für das erste, das zweite oder das dritte Kind beantragt. Gibt es dazu Zahlen?
Wenn wir über Weiterentwicklungen reden, dann muss man im Zeitalter der Digitalisierung ja auch über Erleichterungen bei der Antragstellung und über komplett digitalisierte Prozesse reden. Meine Frage ist hier: Bereiten Sie das in Ihrem Haus vor, und müsste das nicht eine der wichtigsten Verbesserungen beim Thema „Beantragung des Elterngeldes“ sein?