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6. Sitzung
Mittwoch, 17. Januar 201819. Wahlperiode, 6. SitzungBefragung der Bundesregierung
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Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Kollege, grundsätzlich kommentieren wir Sondierungsgespräche nicht. Aber in diesem klar nachrechenbaren Fall und angesichts dieser Konstellation kann ich Ihnen sagen, dass eine solche Freigrenze, bezogen auf das Jahr 2021 – das scheint ins Visier genommen –, für Singles bei einem zu versteuernden Einkommen in Höhe von etwa 60 000 Euro und für Ehepartner in Höhe von etwa 120 000 Euro liegen wird. Mögliche Verwerfungen hinsichtlich des Grenzsteuersatzes könnte man durch eine Gleitzone – eine solche gibt es schon –, die sich direkt an die Freigrenze anschließt, abmildern.

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