In Ordnung. Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Meine Frage richtet sich an das BMF. CDU/CSU und SPD haben im Rahmen ihrer Sondierungsgespräche vereinbart, dass mutmaßlich ab dem Jahr 2021 der Solidaritätszuschlag teilweise nicht mehr erhoben werden soll, was zu Mindereinnahmen in Höhe von 50 Prozent führen wird. Das soll durch die Einführung einer Freigrenze erreicht werden. In den vergangenen Tagen gab es eine öffentliche Debatte insbesondere über Verwerfungen durch eine solche Freigrenze. Meine Frage lautet: Wo wird nach Einschätzung der Bundesregierung vor dem Hintergrund der Halbierung des Aufkommens ab dem Jahr 2021 diese Freigrenze liegen, und wie beurteilt die Bundesregierung mögliche Verwerfungen durch die Einführung einer solchen Freigrenze?