Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn die Äußerungen im Plenum, wenn die Äußerungen im Amt Gradmesser für die Bezahlung sind, dann müssen manche Fraktionen hier im Haus noch Geld mitbringen.
Eine Bundespräsidentin bzw. ein Bundespräsident, die oder der aus dem Amt scheidet, erhält nach dem Ende der Amtszeit einen Ehrensold in Höhe von rund 200 000 Euro. Das ist eine ganze Stange Geld. Das ist eine solche Stange Geld, dass man das mit Fug und Recht hinterfragen kann, gerade angesichts der Tatsachen, dass die Lebenserwartung steigt, dass wir jüngere Bundespräsidenten haben und dass Amtszeiten kürzer werden. Deswegen ist es auch völlig richtig, darüber zu diskutieren, wie man diese Versorgung ausgestaltet.
Es ist aber nicht richtig, das Ganze isoliert zu betrachten, weil wir gerade angesichts der aufgeheizten Stimmung, die wir im Land haben, insgesamt darüber diskutieren sollten, wie man eigentlich demokratische Institutionen reformiert. Es ist durchaus so, dass wir bestimmte Aspekte aus dem Amt des Bundespräsidenten auf andere Ämter übertragen könnten. Es ist zum Beispiel den Bürgerinnen und Bürgern überhaupt nicht zu vermitteln, warum die Amtszeit eines Bundespräsidenten auf zwei limitiert ist, während der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin immer wiedergewählt werden darf. Bei einer solchen Reform sollten wir also gleich die Begrenzung auf zwei Amtszeiten vom Bundespräsidenten auf die Kanzlerin oder den Kanzler übertragen.
Das wäre mal ein Beitrag zur Diskussionskultur, zur politischen Kultur,
und das würde dann auch einen wirklichen Mehrwert bringen.
Meine Damen und Herren, ein zweiter Grund, warum wir an dieser Stelle diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen können, ist der Duktus, mit dem das Ganze vorgetragen ist, und ist der Hintergedanke, ist der Stil, in dem das hier ins Parlament eingebracht wird. Der einzige Grund, warum solche Vorlagen hier vorgelegt werden, ist die Verächtlichmachung demokratischer Institutionen.
Das muss man am Vorabend des 100. Jubiläums der Ausrufung der Weimarer Republik, die wir morgen hier gemeinsam miteinander noch feiern werden, einmal sagen.
Die Rechtspopulisten und die rechten Feinde der Republik haben schon in den 20er-Jahren auch nicht vor dem Staatsoberhaupt Friedrich Ebert haltgemacht und ihn in den Dreck gezogen, ihn in Badehose gezeigt, sich über ihn lustig gemacht.
Weil die Hetze und weil die Häme über das Staatsoberhaupt in der deutschen Geschichte immer auch ein Vehikel war, um die demokratischen Institutionen – Bundesrepublik Deutschland, Weimarer Republik, Verfassung insgesamt – in den Dreck zu ziehen, deswegen ist dieser Gesetzentwurf hier keine gute Diskussionsgrundlage und sollte final abgelehnt werden.