Ich sage Ja zu deutschem Wasser, meine Damen und Herren – das auch um diese Uhrzeit.
Späte Stunde! Ein Thema für Feinschmecker; ich bin froh, dass sich noch so viele Feinschmecker hier in diesem Rund finden, meine Damen und Herren.
Der vorliegende Gesetzentwurf soll die Ruhebezüge des Bundespräsidenten neu regeln. Der Bundespräsident erhält zurzeit nach dem Ausscheiden aus dem Amt lebenslang einen sogenannten Ehrensold – vielleicht sollte man über die Bezeichnung auch noch mal nachdenken; sie ist nicht von uns, sondern steht so drin – von 100 Prozent. Das ist ein Ehrensold von zurzeit rund 20 000 Euro im Monat bis zum Lebensende nach dem Ausscheiden aus dem Amt. Wir von der AfD halten diese Altersversorgung für unangemessen. Solch eine Besserstellung Einzelner auf Kosten der Gemeinschaft ist anstößig, meine Damen und Herren.
Diese Vollalimentierung ist außerdem unfair gegenüber all denjenigen, die nur mit Abschlägen in Rente gehen können; denn in Deutschland erhält niemand im Ruhestand das, was er zuvor erhielt. Bei uns gilt der Grundsatz: Wer nicht mehr arbeitet, der bekommt weniger. Das sollte auch für den Bundespräsidenten gelten.
Daher – das wird jetzt vielleicht die Damen und Herren von der linken Seite interessieren – ist dieser Antrag durchaus einer, den man auch unter dem Gesichtspunkt der sozialen Gerechtigkeit subsumieren kann. Deshalb haben wir diesen Antrag eingebracht, mit dem die Ruhebezüge des Bundespräsidenten vom heutigen Stand aus gesehen halbiert werden sollen. Sie sollen auf den Stand gebracht werden, der bis 1959 bestand. Wir erfinden also das Rad nicht neu; wir greifen das wieder auf, was 1959 geändert wurde. Denn auch 10 000 Euro im Monat sollten reichen, um einen angemessenen Lebensabend zu verbringen, meine Damen und Herren.
Außerdem wollen wir, dass zukünftig private Einkünfte des Bundespräsidenten im Ruhestand angerechnet werden, also Einkünfte, die er durch einen Beruf, den er danach wieder ergreift oder neu ergreift, bezieht. Auch das ist das Normalste in der Welt.
Wir führen in Deutschland seit vielen Jahren eine Debatte um Altersarmut. Wir streiten über Gerechtigkeit im Rentensystem. Nichts treibt die Bürger draußen so sehr um, meine Damen und Herren – Sie vielleicht nicht; Sie haben Ihre Rente ja sicher –,
wie die finanzielle Absicherung ihres Lebensabends. Der durchschnittliche Rentner erhält 900 Euro monatlich und damit nicht einmal 10 Prozent dessen, was ein Bundespräsident erhält. Wenn also aus dem Staatsaushalt binnen weniger Jahre Millionenbeträge für die zurzeit drei zu alimentierenden Bundespräsidenten ausgezahlt werden, dann ist das ungerecht. Und wenn ehemalige Repräsentanten unseres Staates nach dem Rückzug aus der Politik weiterhin bezahlten Tätigkeiten nachgehen, ohne dass sie angerechnet werden, dann ist auch das ungerecht. Darüber muss geredet werden, meine Damen und Herren, und das muss abgeschafft werden.
– Wenn Sie von der FDP klatschen wollen, machen Sie es; haben Sie keine Hemmungen.
Wie oft mussten wir in den vergangenen Tagen und Monaten jedoch hören, dass es sich nicht zieme, über heikle Themen zu sprechen. Offenbar gehören zu den ganz heiklen Themen in diesem Haus auch die Bundespräsidenten. Nachdem wir zu Beginn der Haushaltsverhandlungen über den Einzelplan 01, den Einzelplan des Bundespräsidenten, sprechen wollten, hat der für die Verfassung zuständige Innenminister Seehofer uns vorgeworfen, wir wären „staatszersetzend“ und planten einen Frontalangriff auf den Bundespräsidenten.
Übrigens haben wir diese Äußerung von Herrn Seehofer vor dem Bundesverfassungsgericht angegriffen. Ich verrate Ihnen mal ein Geheimnis: Das Bundesverfassungsgericht hat heute darüber entschieden und wird morgen veröffentlichen, ob wir von der AfD recht haben oder nicht. Ich habe keinen Zweifel daran, dass wir recht haben.
Meine Damen und Herren, das Amt des Bundespräsidenten soll nicht beschädigt werden. Doch dürfte die Frage berechtigt sein, ob dieses Amt nicht schon längst beschädigt ist.
Ich erwähne das Verhalten und die Umtriebe des ehemaligen Bundespräsidenten Wulff. Ich erwähne Herrn Gauck, der seine Augen vor gesellschaftlichen Problemen verschloss, solange er im Amt war, und erst danach vor Parallelgesellschaften und den drängenden Problemen draußen warnte.
Dem Ganzen die Krönung aufgesetzt, meine Damen und Herren, hat jedoch Ihr Herr Steinmeier,
der das Amt so nachhaltig beschädigt hat wie noch keiner seiner Vorgänger.
Er machte Werbung für sogenannte Musikgruppen, die öffentlich Gewalt gegen Frauen und Polizisten verherrlichen und primitive Gewaltfantasien von den Bühnen heruntergrölen. Ein Bundespräsident, der, statt sich hinter die Staatsgewalt und die öffentliche Ordnung zu stellen, linke und linksextremistische Umtriebe gutheißt und bewirbt.
Einem solchen Staatsoberhaupt mit Respekt zu begegnen, fällt sehr schwer. Einem Staatsoberhaupt mit Respekt zu begegnen, der seinem Volk nicht mit Respekt begegnet, fällt noch schwerer.
Meine Damen und Herren, in einer Demokratie muss über alles und jeden gesprochen werden. Dazu gehört auch der Bundespräsident, das, was er so tut, und auch seine Ruhestandsbezüge – deshalb dieser Antrag. Auch wenn Sie hier ein anderes Bild vermitteln: Eigentlich müsste dieser Antrag mehrheitsfähig sein;
denn auch die SPD, die Linken und die Grünen haben sich schon Gedanken darüber gemacht: Die SPD möchte eine Staffelung nach Amtsdauer, die Linken möchten die Anrechnung der Bezüge des Bundespräsidenten, und auch die Grünen sagen, dass gestaffelt werden sollte, je nachdem, wie lang der Bundespräsident im Amt ist; danach müsste sich die Höhe seiner Bezüge richten.
Wir haben also das Beste von dem, was Sie in den letzten Jahren dazu gesagt haben, zusammengefasst, meine Damen und Herren, und in unseren Gesetzentwurf gepackt.
Wir gehen deshalb davon aus, dass, wenn Sie das ernst meinen, was Sie die letzten Jahre erzählt haben, Sie unserem Gesetzentwurf – vielleicht nicht heute, aber nach den Beratungen im zuständigen Ausschuss – zustimmen werden.