Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am Ende dieser Debatte muss man doch schon ein bisschen staunend auf das Ganze schauen. Herr Brandner, Sie haben uns für die AfD hier eine Debatte für Feinschmecker versprochen. Wenn sie das sein soll, kann ich Ihnen nur sagen: Sie sind ein sehr schlechter Koch.
Im Übrigen: Das Interesse in der AfD-Fraktion für Feinschmeckerdebatten war auch schon mal größer.
Ich sage Ihnen: Ich wundere mich, worüber wir jetzt gesprochen haben.
Wir haben aus verschiedenen Richtungen darüber gesprochen, ob und inwieweit die AfD ihre Mittel richtig verwendet. Dann haben wir in der Debatte darüber diskutiert, was Sie glauben, was Herr de Maizière glaubt, wie viele Ziegen zu einer syrischen Familie gehören. Ich kann Ihnen nur sagen: Das alles bestätigt mich fest in der Überzeugung, dass Ihr Gesetzentwurf dem Ton der Debatte überhaupt nicht angemessen ist.
Ich will eines noch sagen: Herr Brandner,
wenn Sie sich wünschen, dass es eine Feinschmeckerdebatte gibt, dann will ich dazu beitragen; denn ich glaube, Konstantin Kuhle hat auf etwas Richtiges hingewiesen. Wir haben morgen früh eine Gedenkstunde
zum 9. November 1918. Das ist das 100-jährige Jubiläum der Ausrufung der Weimarer Republik. Und wir werden dann nächstes Jahr das 100-jährige Jubiläum der Weimarer Reichsverfassung feiern. Ich glaube, es ist in diesem Zusammenhang richtig, darauf hinzuweisen, was wir aus Weimar lernen können.
Auch Sie hätten für Ihren Gesetzentwurf aus Weimar lernen können. Herr Brandner, hören Sie zu: In der Weimarer Reichsverfassung hat der Reichspräsident eine ganz andere Rolle gehabt als der Bundespräsident heute. Haben Sie sich mal mit dem Unterschied beschäftigt?
Der Reichspräsident stand ganz bewusst inmitten der Staatsorgane; er war Teil der politischen Debatte, und wir wissen auch, wohin das geführt hat.
Ich sage Ihnen eins: Ich will es mir nicht leicht machen und Ihnen die Nazikeule überziehen
– ja, ich merke das auch –; aber trotzdem gebe ich die Hoffnung nicht auf, Herr Brandner, dass vielleicht die Bürger noch was mitnehmen.
Aus der Reihe „Was ist der Unterschied zu der Weimarer Reichsverfassung“: Das ist die Rolle des Bundespräsidenten heute. Wir haben bewusst nach der Lehre aus Weimar gesagt: Der Bundespräsident soll ein viel repräsentativeres Amt haben. Er steht zwar teilweise inmitten der Staatsfunktion, aber ein Stück über den Staatsorganen. Wir sollten respektvoll über das Amt des Bundespräsidenten diskutieren.
Das Bild, das Sie hier mit diesem Gesetzentwurf zeichnen wollen, ist doch ganz klar: Sie wollen den Bundespräsidenten als raffgierigen Typen darstellen, der wie im Schlaraffenland lebt und dem die Hähnchen in den Mund fliegen.
Das ist nicht die Wahrheit. Vielmehr sind wir überzeugt, dass das Amt des Bundespräsidenten ein Amt ist, das Respekt verdient, über das man stilvoll diskutieren sollte.
– Es ist ja in Ordnung, Herr Braun. Wir können sehr gerne darüber reden, wie man mit Konzerten umgeht, an denen auch Antifa-nahe Akteure beteiligt sind. Das finde ich auch nicht toll.
Aber Sie zielen hier auf Einzelpersonen; Sie zielen auf die – in Ihren Worten – Altparteien. Was Sie aber treffen, ist die Würde des Amtes. Und das machen wir nicht mit.
Wir lehnen das ab. Wir wollen eine würdevolle Diskussion.
Und damit Sie auch noch etwas lernen, gebe ich Ihnen einen kleinen Tipp in Sachen guter Stil. Sie haben die 50er-Jahre zitiert. Herrn Gauland wird das gefallen. Als man 1953 das Gesetz über diese Ruhebezüge geschaffen hat, hat, nachdem man es ausgehandelt hatte, ein Abgeordneter, konsensual, respektvoll über den Bundespräsidenten gesprochen.
Das wäre die richtige Lehre – auch aus Weimar. Das wäre ein gutes Beispiel für Sie. Wir lehnen Ihren Gesetzentwurf ab.
Herzlichen Dank.
Ich schließe die Aussprache.
Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 19/5490 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es anderweitige Vorschläge? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.