Sehr geehrter Herr Kollege, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie haben gerade darauf verwiesen, dass es zukünftig um eine Kofinanzierung durch die Länder im Verhältnis eins zu eins gehen soll, und auch den Begriff „Investitionsbereich“ betont. Sie haben gerade ebenfalls darauf verwiesen, dass in Zukunft die Länder durchaus wachsende Steuereinnahmen haben werden.
Ich komme auf diesen Punkt noch mal zu sprechen, weil einige Vorredner in dieser Debatte auf den Umstand verwiesen haben, dass wir am Ende bei dieser Grundgesetzänderung eine gemeinsame Lösung zwischen Bund und Ländern brauchen. Deswegen möchte ich fragen, ob Sie die Einschätzung teilen, dass wir gestern im Haushaltsausschuss gemeinsam Wert darauf gelegt haben, dass diese Erwartung einer Eins-zu-eins-Finanzierung für zukünftige Programme ab 2020 gilt, aber dass wir auch anerkennen, dass der Bund bereit ist, in bestimmten Bereichen sogar mehr als 50 Prozent dauerhaft zu finanzieren. Das wird im Wissenschaftsbereich so sein und bleiben. Das wird bei dem laufenden Schulsanierungsprogramm, das wir mit Bundesmitteln bis 2023 in teilweise viel größerem Ausmaß fördern, auch so bleiben.
Mir ist es wichtig, zu betonen – auch im Sinne des gemeinsamen föderalen Gedankens –, dass wir als Grüne die Festschreibung der Zusätzlichkeit der Bundesmittel für eine sinnvolle Verstärkung – insbesondere mit Blick auf die Inhalte – halten, dass wir aber den Ländern an dieser Stelle auch die Hand reichen. Es ist mir wichtig, das noch mal gemeinsam festzuhalten.