Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Warum Entpolitisierung der Justiz? Relativ einfach: Herrscher dieser Welt haben schon immer dazu tendiert, ihre Herrschaft zu festigen, möglichst noch auszudehnen und Hemmnisse auf diesem Weg zu beseitigen, und zwar ohne Rücksicht auf Verluste.
Im Laufe der Zeit wurde deswegen die Gewaltenteilung entwickelt, wobei insbesondere der unabhängigen Justiz die Aufgabe zukam, die Gewalt der Herrscher im Zaum zu halten, die Bürger vor ihnen zu schützen.
Nun ist das mit der Unabhängigkeit der Justiz so eine Sache. Als sie in Preußen eingeführt wurde, soll der damalige Justizminister gesagt haben, die Richter könnten von ihm aus gerne unabhängig sein, solange er es sei, der über ihre Beförderung entscheide. An dieser Lage hat sich bis heute nichts geändert, und wir haben nicht nur die damalige Herrscherschicht entsorgt – wir haben eine neue –, wir haben sogar ein politisches System neu eingeführt, die Parteiendemokratie.
Gleichwohl ist das frühere, sagen wir mal, königliche Privileg heute unter der Flagge der demokratischen Legitimation fröhlich am Leben.
Genauso am Leben ist die frühere Sitte, dass man die absolut entscheidenden Spitzenämter in der Justiz mit den eigenen Leuten besetzt, also mit den Angehörigen des Herrscherkreises.
Ein früherer Chef von mir, seinerzeit Generalstaatsanwalt beim Landgericht Berlin, meinte mal, bezogen auf die Richter am Bundesverfassungsgericht, das seien doch alles mehrheitlich nur als Richter verkleidete Politiker.
Als hätte es eines Wahrheitsbeweises bedurft, hat dieses Hohe Haus in der letzten Woche mit großer Mehrheit einen aktiven Berufspolitiker in das Bundesverfassungsgericht gewählt. Das erweckt einen bösen Anschein. Da kann der Kollege untadelig sein, wie er will; das hat ein Geschmäckle. Es erweckt den Anschein einer politisierten Justiz.
Eine politische Justiz wäre aber sehr gefährlich; denn sie fällt nicht mehr der Regierung in den Arm, sondern sie bekämpft die Opposition.
Die Antwort kann nur sein: Die Politik sollte ihre Finger raus aus der Justiz nehmen.
Wir stellen uns vor – das ist Inhalt unseres Gesetzentwurfs –, dass die Richterschaft beim Bundesverfassungsgericht künftig aus Bundesrichtern, Bundesanwälten und Hochschullehrern besteht, nicht mehr teilweise aus Politikern; dass die Richter gewählt werden von einem aus Richtern des Bundesverfassungsgerichts, Bundesrichtern und Bundesanwälten bestehenden Wahlausschuss und dass dieser auch über Ernennungen und Beförderungen zu entscheiden hat.
Das hat auch zu gelten für die sonstigen Bundesrichter. Diese Kandidaten haben ausschließlich aus der Justiz zu kommen. Vergleichbares hat für die Besetzung der Oberlandesgerichte zu gelten.
Die Generalstaatsanwälte sollte man auch nicht vergessen – ohne Kläger kein Richter –: Sie sollten von dem Weisungsrecht der Justizminister befreit werden. Sie sollten richterliche Unabhängigkeit bekommen,
und sie sollten ebenfalls nach den Grundsätzen der Richterwahl gewählt werden.
Nicht zu vergessen die politischen Beamten! Es gibt nur für sehr wenige politische Beamte eine Rechtfertigung: für Parlamentarische Staatssekretäre, die absoluten Spitzen der Ministerien und Regierungssprecher. Alle anderen Beamten müssen nicht ständig mit der Regierungslinie übereinstimmen. Sie sollten Beamte auf Lebenszeit sein. Ein solcher Beamter auf Lebenszeit hat die Möglichkeit, auch mal Nein zu sagen. Das ist übrigens auch die Pflicht eines Behördenleiters. Wer von heute auf morgen seines Amtes enthoben werden kann, dem wird es sehr schwer gemacht, auf Recht und Gesetz und seiner Auffassung zu bestehen. Der Fall Maaßen hat im gesamten Staatsapparat eine unrühmliche Wirkung entfaltet. Da können Sie sicher sein.
Wir sehen uns im Ausschuss.