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68. Sitzung
Donnerstag, 29. November 201819. Wahlperiode, 68. Sitzung
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie die Debatte gerade eben schon gezeigt hat, ist dieser Gesetzentwurf, der von Herrn Reusch so freundlich vorgetragen wurde, in Wahrheit doch ein ziemlich vergiftetes Geschenk, das hier eingebracht wird.

In der Tat sieht man, wenn man sich den Gesetzentwurf anschaut: Es geht im Kern darum, die Justiz insgesamt zu diskreditieren, und zwar mit der Behauptung, wir haben es hier mit einer politischen Justiz – der Ausdruck ist gefallen – zu tun.

Die Frage dagegen muss lauten: Wo gibt es eine solche Politisierung in der deutschen Justiz? Der Gesetzentwurf behauptet das zwar, allerdings entgegen den Tatsachen, etwa wenn es heißt, dass bei den Wahlen zum Bundesverfassungsgericht „nur“ – ich zitiere: „nur“ – solche Richter eine Chance haben, die den großen Parteien CDU und SPD nahestehen. Das ist schlicht falsch; das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Urteilen und seiner Arbeit seit über sechzig Jahren bewiesen, dass diese Unterstellung nicht zutrifft.

Beifallbei der FDP, der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN
Widerspruchdes Abg. Stephan Brandner [AfD]

Zu den Staatsanwaltschaften wird behauptet – ich zitiere wieder aus dem Gesetzentwurf –:

Eingriffe von „Hoher Hand“ in einzelne Verfahren aus Gründen politischer Opportunität sind keine Seltenheit.

Genau! Ist so!

Das ist falsch, es ist eine glatte Lüge, Herr Brandner, auch wenn Sie immer wieder das Gegenteil behaupten.

Beifallbei Abgeordneten der FDP, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN

Nennen Sie ein Verfahren! Nennen Sie Beweise! Nennen Sie Zahlen! Das können Sie nicht.

Ich kann das nicht sagen, Herr Martens! Ich würde es Ihnen gern sagen!

Kann er ja nicht! Niveaulos der Typ!

Im Jahr 2016 sind in Deutschland über 5 Millionen Strafverfahren von den Staatsanwaltschaften erledigt worden, 5 Millionen Verfahren. Sagen Sie es! Nennen Sie es! Sie können keinen Beleg dafür bringen.

Beifallbei Abgeordneten der FDP, der CDU/CSU und der SPD

Ich habe selbst als Justizminister in fünf Jahren nicht ein einziges Mal von irgendeinem Weisungsrecht Gebrauch gemacht, und das gilt für die ganz, ganz überwiegende Mehrzahl meiner Kollegen gleichermaßen.

Warum gibt es das dann? Schaffen Sie es doch ab!

Meine Damen und Herren, das müssen sich die Staatsanwälte in Deutschland nicht vorwerfen lassen: dass sie – „keine Seltenheit“, das heißt laufend – aus politischer Opportunität irgendwelchen Weisungen unterliegen. Das ist schlicht falsch.

Beifallbei Abgeordneten der FDP, der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN

Fragen Sie die Staatsanwälte!

Weiter heißt es dann, die vorgeschlagene Änderung hätte „im Bereich der Bekämpfung von Korruptions-, Wirtschafts- und organisierter Kriminalität nicht zu unterschätzende Auswirkungen“.

Was soll denn das heißen? Soll das heißen, dass gegenwärtig, ohne diese Änderungen, die Bekämpfung solcher Kriminalität nicht oder nur schlecht funktioniert? Was unterstellen Sie eigentlich an politischen Absichten dahinter? Das ist das Infame: dieser Subtext hintendran, dass bei uns nicht ermittelt würde, weil es diese Änderungen, die die AfD hier vorschlägt, nicht gibt, meine Damen und Herren, und dem setzen wir uns nicht wehrlos aus.

Beifallbei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN

Die Vorschläge, die Sie bringen, mit denen Sie diese angeblichen, selbst herbeigelogenen Probleme bekämpfen wollen,

Darf man denn „gelogen“ sagen, Frau Präsidentin?

diese Vorschläge sind untauglich. Die Wahl von Richtern am Bundesverfassungsgericht soll jetzt durch Richterwahlausschüsse erfolgen; aber die Besetzung soll nach Listen erfolgen, die beim Bundesjustizministerium geführt werden. Das heißt, das Eingangstor, der Flaschenhals – das liegt bei der Verwaltung, nicht einmal beim Parlament. Die Verwaltung entscheidet, wer auf die Liste kommt. Und dann darf gewählt werden? Und das soll eine größere demokratische Legitimation von Richtern bewirken, als gegenwärtig gegeben ist? Das glauben Sie doch selber nicht.

Beifallbei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Widerspruchdes Abg. Stephan Brandner [AfD]

Natürlich kann man sich darüber unterhalten, das Weisungsrecht gegenüber den Generalstaatsanwaltschaften nach § 147 Gerichtsverfassungsgesetz zu beseitigen. Ich bin auch dafür.

Aber was machen Sie? Sie schieben gleich hinten nach, dass sofort alle Staatsanwälte die gleiche Unabhängigkeit wie Richter im Sinne des § 26 Absatz 1 Deutsches Richtergesetz genießen müssten, wonach der Richter nichts unterworfen ist, was seine Unabhängigkeit irgendwie beeinträchtigen könnte. Das heißt, der Staatsanwalt bestimmt in Zukunft, was er erledigt, in welcher Geschwindigkeit, wann er zur Arbeit kommt, wann er wieder geht, und versetzen kann man ihn nicht; man kann dienstaufsichtlich überhaupt nichts machen.

Klappt doch bei Richtern auch!

Das sind nichts weiter als die feuchten Träume von Staatsanwälten,

Heiterkeitbei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN

Das sind die Träume von Herrn Reusch!

wenn man sie mal laufen lässt, meine Damen und Herren, das hat aber mit einem funktionierenden Rechtsstaat herzlich wenig zu tun.

Beifallbei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Beifallbei Abgeordneten der SPD

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