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69. Sitzung
Freitag, 30. November 201819. Wahlperiode, 69. SitzungAufforderung zur Abgabe einer Protokollerklärung zur völkerrechtlichen beziehungsweise rechtlichen Unverbindlichkeit des „Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration“ für die Bundesrepublik Deutschland durch die deutsche Bundesregierung bei der Unterzeichnung des Paktes im Dezember in Marrakesch – Die Bundesrepublik Deutschland als „permanent objector“
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An dieser Stelle nicht, danke.

Nochmals: Es wird also festgestellt, dass es nicht verbindlich ist, und unser Recht in Deutschland wird es bleiben, die Migrationspolitik selbst zu bestimmen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion – ich glaube, auch die anderen im Hause – legt Wert darauf, dass das auch so bleibt. Das steckt nicht in diesem Pakt.

Beifallbei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD

Auch die Entstehung von Völkergewohnheitsrecht ist völlig ausgeschlossen. Ich will einfach mal die Voraussetzungen dafür runterdeklinieren: Es müsste eine langjährige Staatenpraxis existieren, die dann auch noch von der Auffassung getragen wird, dass das Ganze rechtlich verbindlich ist. Es wird in diesen Pakt aber gerade hineingeschrieben: Es ist rechtlich nicht verbindlich. – Woher will man dann eine gegenteilige Auffassung ableiten?

Im Übrigen: Das Bundesverfassungsgericht und auch der Internationale Gerichtshof sind eher zurückhaltend bei der Annahme von Völkergewohnheitsrecht.

Der AfD-Antrag erinnert an das Mittel der Tautologie. Man muss eben gerade nicht sagen, dass es sich bei einem Schimmel um ein weißes Pferd handelt oder dass ein Kater eine männliche Katze ist. Aber in der Tat nutzt die AfD ihren Antrag als Teil einer schmutzigen Choreografie, mit der bei den Bürgern wahrheitswidrig Ängste und Befürchtungen geschürt werden.

Beifallbei der CDU/CSU, der SPD, der FDP, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Herr Hampel, wer könnte eine Choreografie denn besser machen als ein Journalist? Ich hätte erwartet, dass bei dieser schwierigen Rechtsfrage, die eben nicht einfach ist, den ersten Aufschlag ein Jurist der AfD-Fraktion macht.

Das hätte auch nichts gebracht!

Meine Damen und Herren, kurzum: Der Antrag ist so überflüssig wie ein Kropf und deshalb hier und heute abzulehnen.

Vielen Dank.

Beifallbei der CDU/CSU, der SPD, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich werde gleich das Wort zu einer Kurzintervention erteilen, aber wir werden – das gilt auch für die nachfolgenden amtierenden Präsidentinnen und Präsidenten – sehr darauf achten, dass sich Redezeiten nicht verdoppeln und verdreifachen

Beifallbei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP

für Kolleginnen und Kollegen, die schon das Wort hatten oder die das Wort noch erteilt bekommen. Das heißt auch, dass die Anzahl der Kurzinterventionen und Zwischenfragen auch für die nachfolgenden Tagesordnungspunkte limitiert wird und dass wir hier von unserem Ermessen Gebrauch machen.

Gleichwohl hat jetzt zu einer Kurzintervention der Abgeordnete Hampel das Wort.

Der hat schon geredet!

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