Also, Herr Kollege, natürlich lese ich Ihre Anträge, auch Ihre Anträge zu Aktuellen Stunden. Ich will Ihnen eines sagen: Das sind zwei unterschiedliche Dinge – da haben Sie recht –, die aber miteinander in Verbindung stehen. Warum ist bisher weniger über den Global Compact on Refugees diskutiert worden? Vielleicht einfach deshalb, weil er vom Hochkommissar vorgelegt worden ist, weil er abgestimmt wurde – anders als der Global Compact for Migration –, und zwar mit 176:1, und schließlich, weil darüber nicht in Marrakesch abgestimmt wird, sondern zu einem späteren Zeitpunkt. Es sind zwei unterschiedliche Dinge,
die aber thematisch natürlich zusammengehören. Und deshalb hätte man das sehr wohl in einer Debatte machen können. Argumente auszutauschen, ist immer richtig, dafür stehe ich auch ein; aber man kann auch konzentriert in einer Debatte die Dinge, die zusammengehören, diskutieren.
Ich will noch zwei Bemerkungen zu Ihrem Antrag machen, den sie jetzt gestellt haben. Das eine ist bereits von meinem Vorredner Detlef Seif gesagt worden: Es macht natürlich überhaupt keinen Sinn, eine Protokollerklärung machen zu wollen, wenn bereits in der Präambel des Global Compact drinsteht, dass er rechtlich nicht bindend ist, dass die souveränen Rechte der Nationalstaaten nicht angegriffen werden.
Dann braucht man eine Protokollerklärung eben nicht; denn schon damit hat man die höchste rechtliche Wirkung.
Im Übrigen habe ich hier im Deutschen Bundestag auch keinen Redner gehört, der dies infrage gestellt hätte.
Das Zweite, was Sie beantragen – der „permanent objector“ bzw. „persistent objector“ –, ist ein Rechtsinstitut, das, wenn man es überhaupt so nennen darf, in der Fachliteratur höchst umstritten ist. Und es gibt, noch wichtiger, keinen einzigen praktischen Fall, wo es je angewendet oder zum Erfolg geführt hätte.
Insofern ist auch das ein Popanz und hat nichts mit Realpolitik zu tun.
Ich will Ihnen in wenigen Spiegelstrichen noch sagen, warum wir aus voller Überzeugung der Auffassung sind, dass dieser Weg der richtige ist.
Weil wir mit 3,3 Prozent der Weltbevölkerung, die als Migranten unterwegs sind, ein globales Problem haben, und wir dafür auch eine globale Lösung brauchen.
Die globale Lösung reicht nicht aus, das ist richtig. Natürlich müssen wir auf nationalstaatlicher Ebene das Notwendige tun. Vieles haben wir gemacht; vieles ist noch zu tun, etwa wenn es darum geht, im Bereich der Rückführungen deutlich besser zu werden und dafür die gesetzlichen Voraussetzungen nachzuschärfen.
Wir müssen auch auf europäischer Ebene besser werden, wenn es um einen gemeinsamen und effektiven Außengrenzschutz geht.
Es ist richtig: Es ist am schwierigsten, auf internationaler, auf globaler Ebene zu Lösungen zu kommen, weil dort natürlich auch die Interessen weit auseinandergehen. Das ist der Grund, warum wir hier kein rechtlich verbindliches Regelwerk haben, sondern einen Kooperationsrahmen, der im Übrigen erstmals ein gemeinsames Verständnis dafür definiert, dass irreguläre, illegale Migration unterbunden werden muss, und der letztlich auch besagt, dass das etwas ist, was die internationale Staatengemeinschaft gemeinsam angeht.